Gildonus schrieb:Wenn bei anderen Fällen schon nach "5 Minuten" vermeldet wurde der Täter sei "gestört" gewesen, wird es daran liegen, das die geistige Störung schon vorher bekannt war. Ich vermute mal die Polizei hat ein Melderegister für solche Personen. Viele stehen unter Vormundschaft und da müssen die Polizisten dann wissen an wen sie sich wenden.
Deine Vermutung in allen Ehren, aber es gibt kein zentrales "Melderegister" für psychisch kranke Personen (und die wenigsten stehen unter Vormundschaft). Zum Glück, denn Du kannst Dir sicher die Stigmatisierung vorstellen, wenn jemand wegen einer psychischen Erkrankung, die ja nichtmal fremdgefährdend sein muss, - dazu zählen auch z.B. Depressionen, Angststörungen, Phobien und Burn-Out - in irgendeinem Polizeiregister landen würde. Es gab mal Planungen in die Richtung, aber nur in Bayern. Und die stießen extrem auf Kritik und sind so letztlich auch nicht durchgesetzt worden. Falls es Dich interessiert, google mal "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" (das hier detailliert durchzugehen, wäre wohl off-topic).
Wenn die Polizei nach kürzester Zeit bekannt gibt, ein Täter sei psychisch auffällig gewesen, dann liegt das wohl an konkretem Verhalten bei der Tat und/oder Festnahme - also, wenn die Person sich völlig "abgedreht" verhält, was von Stimmen, die ihm Befehle geben, faselt, o.ä.