So könnte es im Fall des Cap sein.

In bis zu 40 Prozent der Fälle wurden genetische Spuren übertragen. Die ursprüngliche Frage aus dem Gerichtssaal: "Kann die DNA einer Person, die nie am Tatort gewesen ist, mittels Übertragung durch den Täter an den Tatort gelangen?" muss mit "Ja" beantwortet werden. Zwar sei dieses Experiment nur eine erste Studie, versichert Janine Helmus, aber die Ergebnisse zeigen eines deutlich. Blindes Vertrauen in die Genetik kann theoretisch zu falschen Rückschlüssen führen. Dieser Gefahr sollten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung bewusst sein. Die Molekulargenetik ist lediglich eine Untersuchungsmethode, die angibt, ob DNA von einer bestimmten Person vorliegt oder nicht. Die Urteile aber werden weiter im Gericht und nicht im Labor gefällt.

Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/dna-am-tatort-beweis-oder-trugspur.676.de.html?dram:article_id=333365