Irina A. - Mord im Frankfurter Park
05.09.2019 um 22:40@ElvisP
Der Schuldschein wird vererbt.
Der Schuldschein wird vererbt.
. Verbindlichkeiten, die mit einem Schuldschein verbrieft sind, bleiben, denn die Erbenhaftung ist umfangreich also auch im Erbfall bestehen und verfallen keinesfalls mit dem Tod eines Beteiligten. Handelte es sich bei dem verstorbenen Erblasser um den Gläubiger, hat der Schuldschein natürlich ebenfalls weiterhin Bestand und sorgt dafür, dass die Erben nun Forderungen dem Schuldner gegenüber haben.https://www.erbrecht-heute.de/erbrecht/schuldschein-einloesen-beim-erben/ (Archiv-Version vom 26.10.2021)