Irina A. - Mord im Frankfurter Park
13.05.2018 um 18:59emz schrieb:Dann versuchen wir es doch mal konkreter: https://dejure.org/gesetze/StGB/164.htmlHaben sie denn konkrete Personen beschuldigt? So wie ich das verstehe, haben sie keine bestimmten Personen benannt.
Dann ist nicht der § 164 StGB - falsche Verdächtigung - erfüllt, sondern § 145 d StGB - Vortäuschen einer Straftat - mit einer geringeren Strafandrohung.
Um eine Einschätzung zu treffen, ob es Pillepalle ist, oder vielleicht doch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Raum steht, müsste man seinen Bundeszentralregister-Auszug kennen.