Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden
03.04.2019 um 13:50Jamegumb schrieb:Für IP wurde sogar die Sicherheitsverwahrung beantragt. Lebenslang für beideWie haben die beiden darauf reagiert? War jemand dort?
Jamegumb schrieb:Für IP wurde sogar die Sicherheitsverwahrung beantragt. Lebenslang für beideWie haben die beiden darauf reagiert? War jemand dort?
donniebrasco01 schrieb:War jemand dort?Du liest keine alten Beiträge? Nur eine Seite vorher, da steht was zu deiner Frage :troll:
Für den 26-jährigen Sohn der Getöteten sei zusätzlich Sicherungsverwahrung anzuordnen, weil von ihm auch künftig eine erhebliche Gefahr ausgehe, sagte Staatsanwalt Stefan RackelmannDer Saatsanwalt beantragt also für beide lebenslang, ich gehe davon aus wegen Mordes, hält ihn aber für den Gefährlicheren.
emz schrieb:Du liest keine alten Beiträge?Du aber auch nicht! Nur ein Beitrag vorher ist der gleiche Bericht verlinkt.
Für den 26-jährigen Sohn der Getöteten sei zusätzlich Sicherungsverwahrung anzuordnen, weil von ihm auch künftig eine erhebliche Gefahr ausgehe, sagte Staatsanwalt Stefan RackelmannWow. Also, find ich gut, bin gespannt wie das Gericht das sieht.
PurePu schrieb:Also Sicherungsverwahrung ist jetzt echt etwas krass. Gerade auch das Gutachten gab für mich keinen Hinweis dazu. Da bin ich ja jetzt noch viel mehr gespannt.Finde es angemessen. 2 brutale Morde nacheinander, ohne vorherige Provokation der Getöteten, noch dazu die Eltern. Davor mindestens 2 mal versuchter Mord an 2 Personen (also 4 fach versuchter Mord) und 2 Morde, die bei jedem anderen Menschen eigentlich eine fast unüberwindbare Hemmschwelle hätten (meine damit die Art der Ausführung). So jemand IST einfach extrem gefährlich und gehört raus aus der Gesellschaft, da hat der Staatsanwalt schon recht.
donniebrasco01 schrieb:Davor mindestens 2 mal versuchter Mord an 2 Personen (also 4 fach versuchter Mord) und 2 Mordenjet. Die beiden versuchten Morden galten nur der Mutter. Also "nur" 2fach versuchter Mord.
Lichtenberg schrieb:Aus den kurzen Berichten ergibt sich allerdings nicht, warum die StA Sicherungsverwahrung beantragt hat. Ist der Täter bereits mehrfach vorbestraft und hat er wegen mindestens einer dieser Strafen in einer JVA verbracht?Voraussetzung ist eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Täter schwere Straftaten gegen Leben oder Gesundheit anderer Menschen begehen werden. ....Paragraf 66 Strafgesetzbuch setzt teils bestimmte Vorstrafen voraus, darunter die meisten Sexualdelikte, lässt aber bei schwereren Taten - wenn der Täter zu mindestens drei Jahren verurteilt wurde - die Anordnung einer Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Strafe zu.
Weiß man Genaueres?
weil von ihm auch künftig eine erhebliche Gefahr ausgehelässt kaum einen Zweifel.
Lichtenberg schrieb:Ist der Täter bereits mehrfach vorbestraft und hat er wegen mindestens einer dieser Strafen in einer JVA verbracht?Kein Hangtäter, das scheint mir sicher.
Mr.Stielz schrieb:Eine solche Konstellation wird sich nie mehr ergeben, wobei ich Ingo P. auch als lernfähig einstufe.Das können wir nicht beurteilen. Wir wissen nicht, ob es in ihm nicht eine "rote Linie" gibt, bei deren Überschreitung er vollkommen ausrastet. (Auch weiterhin)
(2) Hat jemand drei Straftaten der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3) anordnen.In dem dreimaligen (oder auch viermaligen) Versuch Mutter und Vater zu töten, kann man durchaus einen Hang sehen.
Lichtenberg schrieb:In dem dreimaligen (oder auch viermaligen) Versuch Mutter und Vater zu töten, kann man durchaus einen Hang sehen.Es handelt sich ja um die Forderung der StaA. Mal sehen, wie das Gericht entscheidet.