Jamegumb schrieb:Das ist wie bei der Frau, die ihre Babys in Blumentöpfen verbuddelt hat und meinte, auf die Weise wären sie, ihre Babys, noch irgendwie bei ihr.
@Jamegumbwas ein nachvollziehbares verhalten ist.
andere stellen urnen mit der asche ihrer angehörigen auf den kamin. das würde ich auch nicht machen.
Jamegumb schrieb:Du nennst es speziell. Im Kontext wundert mich jedoch, dass der Gutachter dies nicht für ausreichend krankheitswertig hält. Ich möchte keine Kritik an seinem Gutachten üben. Der Mann weiß, wovonber redet und er hat beide persönlich kennenlernen müssen.
Mich wundert es nur.
Du musst dir einfach klar machen, dass für die Frage schuldig oder nicht schuldig nur die Frage zählt, ob der Täter zwischen recht und unrecht unterscheiden konnte, als er die Tat verübt hat.
Wie verschroben er ist , spielt keine Rolle.
Ob ein Täter später so durchknallt, dass er nicht haftfähig ist- ist ein anderes Thema.
Vielleicht wird er irgendwann tatsächlich in der Psychiatrie untergebracht.
Warum sollen I. und seine Freundin nicht gewusst haben, dass man nicht töten darf?
Hältst du ihn oder beide für so durch den Wind?