yong schrieb:Wenn kein Anzeigenbedarf und kein Grund besteht, dann können wir uns alle ja mal treffen und vor einer Polizeiwache randalieren. ;) Spaß beiseite, es wird doch bestimmt einen Grund geben, denn ich kann mir nicht vorstellen das dieses Verhalten grundsätzlich durchgehen würde.
Wenn ein Grund zur Anzeige bestanden hat, warum sollte die Polizei dann deiner Meinung nach keine Anzeige gegen den Mann erstattet haben? Ergibt irgendwie keinen Sinn.
Der Mann hat, soweit bekannt ist, seine Stimme erhoben und mit den den Händen an Fenster und Türen der Polizeiwache gehämmert. Das ist keine Sachbeschädigung. Sachbeschädigung setzt einen Vorsatz voraus, eine Sache beschädigen bzw. zu zerstören zu wollen.
Der Mann wollte aber vermutlich weder Fenster und Türen zerstören (was auch mit den Händen nur schwer möglich ist), sondern seinen Missmut über den Verweis aus der Polizeiwache kundtun.
yong schrieb:Egal, davon wird der arme Kerl nicht wieder lebendig. Für mich hat die Polizei ansonsten keinen Fehler gemacht, sie sind ja kein Wohlfahrtsverein und keine Taxizentrale. Überhaupt ist der Thread hier seltsam, denn worüber soll hier diskutiert werden? Ein Kriminalfall liegt nicht vor.
Stinkt irgendwie nach Polizei-Bashing und was anderem...
Wie kannst du mit Sicherheit sagen das hier kein Kriminalfall vorliegt? Warst du dabei? Du kannst das höchstens vermuten.
Es stinkt hier nach gar nichts. Niemand basht die Polizei.
emz schrieb:Dwarf schrieb:
Aber war es wirklich nicht möglich ihn z.b. durch Hinzurufen einer weiteren Person die psychologisch ein bisschen geschult ist zu beruhigen?
Ob das möglich gewesen wäre, steht hier nicht zur Debatte. Die Polizei hat klare Vorgaben, wie sie zu handeln hat.
- Es gab einen Platzverweis, dem sich der Mann widersetzt hat.
- Also kommt es zum Verbringungsgewahrsam.
Doch, das steht durchaus zur Debatte. Die Polizei hat einen gewissen Handlungsfreiraum. Denn der Verbringungsgewahrsam war nur eine Möglichkeit die Situation zu lösen. Es wäre ebenfalls möglich gewesen den Mann für eine Nacht (oder für ein paar Stunden) in der Polizeiwache in Gewahrsam zu nehmen.
Im Übrigen hat die Polizei auch eine Fürsorgepflicht wenn sie jemand in Verbringungsgewahrsam nimmt. Es gab z.b. mal einen Fall wo zwei Polizisten einen Obdachlosen, betrunkenen Mann bei eisiger Kälte Nachts auf einem Feld ausgesetzt haben. Der Mann starb in dieser Nacht. Die beiden Polizisten wurden für den Tod des Mannes für schuldig befunden.
Das soll nun kein Vergleich mit diesem Fall sein, sondern nur zeigen eben eine gewisse Fürsorgepflicht seitens der Polizei besteht.
emz schrieb:Dass man am Sonntag früh nicht mehr in eine Kneipe eingelassen wird, das ist kein Problem.
Für den Mann stellte es offensichtlich durchaus ein Problem dar. Nur weil so etwas für dich kein Problem darstellt (für mich übrigens auch nicht), muss das ja nicht jede andere Person ebenso sehen.
Es ist möglicherweise ein Problem, bei dem die Polizei dem Mann nicht weiterhelfen konnte. Aber das ändert ja nichts daran, dass es für ihn ein Problem darstellte.