emz schrieb:Die Maßnahme der Beamten, der sogenannte Verbringungsgewahrsam, ermöglicht es der Polizei, auffällige Personen an einen weiter außerhalb liegenden Ort zu bringen, an dem sie sich beruhigen sollen.
:) Wieder etwas neues gelernt was es nicht alles gibt , jetzt frage ich mich ob die Polizei einen zum beruhigen auch ins Wasser werfen darf (Voraussetzung man kann schwimmen) ?
Tristan2010 schrieb:Sorry, aber hier einen Verkehrsunfall künstlich zu einem "Kriminalfall" hochstilisieren finde ich - dezent formuliert -
Die Frage ist wie es ausschaut sollte der Verunglückte betrunken gewesen sein wäre es in diesem Fall ein Kriminalfall
:ask: so wie die Dinge jetzt liegen ist es keiner.