Mordfall Löwenstein muss neu verhandelt werden
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/Karlsruhe-Heilbronn-Mordfall-Loewenstein-muss-neu-verhandelt-werden,meldung-urteil-loewenstein-gekippt-heilbronn-bgh-100.html (Archiv-Version vom 18.10.2019)In der "Heilbronner Stimme" vom 07.05.2019:
https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/BGH-kippt-das-Urteil-zum-Mordfall-Loewenstein;art140897,4191510Der Kommentar dazu ist interessant:
Bundesrichter kippen ein klares Urteil wegen weniger Formfehler. Hier stellt sich der Rechtsstaat infrage.
"Wenn die höchsten Richter ein klares Mordprozessurteil wegen ein paar Formfehlern kippen und einen umfangreichen Prozess neu ansetzen, mutet das unterm Strich als überzogen an. Für viele Prozessbeobachter war der Richterspruch sehr plausibel und gerechtfertigt. Mag sein, dass die Heilbronner Richter im schriftlichen Urteil zu einem wichtigen Indiz nicht ausführlich genug alles Begründbare dargelegt haben. Aber: Deshalb einen Fall zurück auf Los zu stellen, obwohl es in dem Fall viele Indizien für eine Täterschaft gibt, ist irgendwo fragwürdig. Folgen sind starke Belastungen für Angehörige, Zeugen, die unter hohen Fallzahlen ächzenden Gerichte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) schreibt an keiner Stelle explizit, dass er Zweifel an der Täterschaft hat, sieht einen "Darlegungsmangel" und krittelt an fehlenden Infos zur DNA-Systematik herum. Das reicht aus, um einen Prozess komplett neu aufzurollen? Da kommen Zweifel am Rechtsstaat auf, wenn sich oberste Richter aus der Ferne mit Details der Begründungen in einem Teil befassen und das große Ganze eines Urteils nicht mehr im Auge haben. Wenn man in einer Abi-Prüfung eine Aufgabe nicht löst, aber alle anderen, fällt man nicht mit Note 6 durch. Die BGH-Richter haben hier Fingerspitzengefühl vermissen lassen.
Jetzt wird die weite Runde eingeläutet. Und nach den Erkenntnissen aus dem ersten Prozess ist es nicht zu erwarten, dass Georg M. etwas anderes als lebenslänglich erhält."