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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

168 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2017, Ehemann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

21.03.2018 um 09:29
@sommerday

Sieht doch gut aus.

Was spricht eigentlich gegen die Tatbegehung durch den Angeklagten?
Gibt es da irgendwelche Indizien?

Es ist ja nicht so, dass dem Angeklagten die Tat bis ins letzte Detail nachgewiesen werden muss.
Wenn ein Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Tatbegehung hat, dann wird er auch verurteil, dann ist dem Grundsatz in dubio pro reo Genüge getan.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

21.03.2018 um 14:10
@emz

Gute Frage. Von "Indizien", dass er die Tat nicht begangen haben kann, las ich bisher nichts.
Auch Nebengeräusche wie die Verurteilung wg. Betrug (Ayslynn 4.12.17) und die "Küchengeschichte" (Francis80 19.1.18) zeichnen nicht gerade ein positives Bild.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

21.03.2018 um 19:27
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Es geht langsam voran:

http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Gutachterin-wertet-Genspuren-vom-Tatort-aus;art140897,4002643
Jetzt sind es noch mehr DNA-Spuren. Nicht nur an der Getränkedose neben dem Opfer, wie wir bislang wussten, auch an der Jacke. Und zu allem Überfluss "an einer zerstörten Stelle".
An der Jacke der 59-Jährigen, die mit Messerstichen getötet worden war, fand die Expertin des Landeskriminalamts auch Genspuren des Ehemanns. Zum Beispiel an einer zerstörten Stelle der Jacke. Bei dieser Mischspur nannte die Gutachterin eine Trefferhäufigkeit von 1:79 Milliarden. Hier müsste man 79 Milliarden Menschen testen, um einen möglichen Verursacher zu finden. Ob diese Spur an der Jacke noch aus der gemeinsamen Ehezeit vor der Trennung stammen kann, konnte die Expertin nicht sagen. Die Häufigkeit des Waschens der Jacke spiele dabei eine wichtige Rolle.
Die Indizienlage wird allmählich überwältigend.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

23.03.2018 um 07:43
Angeklagter bestreitet die Mordtat:

http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Loewenstein-Prozess-Angeklagter-bestreitet-Mordtat;art140897,4003931

... In seiner Aussage verwies er auf Spannungen zwischen seinem Sohn und seiner Ehefrau.

Ablenkungsmanöver?


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

23.03.2018 um 09:35
Puh, war es der Angeklagte, ist es wirklich erbärmlich nun noch die Tat dem eigenen Sohn in die Schuhe schieben zu wollen.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

04.04.2018 um 23:23
Die Presse berichtet sehr zurückhaltend, aber bisher deuten alle Spuren in eine Richtung. Mindestens drei Prozesstage stehen noch an. Zitat aus dem oben verlinkten Artikel der Heilbronner Stimme:
In dem Prozess ist bisher noch ein Verhandlungstag mit Zeugen vorgesehen. Mitte April sollen ein rechtsmedizinischer und ein psychiatrischer Sachverständiger zu Wort kommen, danach folgen die Plädoyers. Ein Urteil ist nach bisheriger Planung für den 20. April vorgesehen.



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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

05.04.2018 um 19:27
Der letzte Artikel datiert vom 22.3.18. Seither habe ich über den Fall nichts mehr gelesen. Wohne in der Gegend, halte Augen und Ohren weiterhin offen.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

13.04.2018 um 12:31
Lt. SWR (Nachrichten aus Baden-Württemberg) wird heute eine Gutachterin zum Fall aussagen.
Der Bericht steht im Netz leider nicht mehr zur Verfügung.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

13.04.2018 um 13:50
Gutachter bleibt bei Frage der Schuldfähigkeit vage:

http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Gutachter-bleibt-bei-Frage-der-Schuldfaehigkeit-vage;art31502,4012983

Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus Eifersucht aus. Wie soll hier ein Urteil gefällt werden, wo vieles nicht überprüfbar ist?
Plädoyers am kommenden Dienstag. Freitag soll bereits das Urteil fallen.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

13.04.2018 um 15:09
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Wie soll hier ein Urteil gefällt werden, wo vieles nicht überprüfbar ist?
Es ist nicht notwendig, dass der Richter alles bis ins kleinste Detail beweist.
Nachstehend ist nachzulesen, was es mit der freien richterlichen Beweiswürdigung aufsich hat.
Entscheidend ist, dass es nichts gibt, was seiner Einschätzung widerspricht

§ 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien/materialien-zur-vorlesung-strafprozessre...
Der Richter ist bei der Beweiswürdigung frei. Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des
Angeklagten – allein nach seiner eigenen persönlichen Überzeugung, d.h. insbesondere auch danach, ob er dem Angeklagten oder den Zeugen glaubt oder nicht.



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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

14.04.2018 um 08:50
@emz
Danke für den Beitrag. Link funzt leider nicht.

In der heutigen Printausgabe ist der Artikel etwas ausführlicher:

http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Gutachter-bleibt-bei-Frage-der-Schuldfaehigkeit-vage;art31502,4012983

"Viel Zeit blieb dem Täter nicht, gut zwei Minuten. Um 21.31 Uhr verliess die 59jährige an der Zeiterfassung die Tagungsstätte, um 21.34 Uhr erfolgte der erste Notruf von Zeugen, die die Schwerverletzte fanden".

Mit dem Fall nicht unbedingt etwas zu tun, dennoch mMn wichtig:
"Der Angeklagte fuhr u.a. mit einem in Frankreich erworbenen Führerschein Auto, obwohl dies von Behörden als unzulässig eingestuft worden war - auch am Tattag."
Weiter:
"Verwundert zeigte sich der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth über die Fülle an Bewährungsstrafen. Obwohl Georg M. 1980 einen Menschen fahrlässig getötet hatte, gab es bei sechs weiteren Verkehrsdelikten in späteren Jahren jedes Mal Haft auf Bewährung".

Jeder kann sich dazu seine eigene Meinung bilden.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

17.04.2018 um 16:04
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:7KIUgCzLnbYJ:https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/Heilbronn-Plaedoyers-im-Mordprozess-von-Loewenstein,plaedoyers-im-mordprozess-von-loewenstein-100.html+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-b-ab
Im Mordprozess von Löwenstein werden heute vor dem Landgericht Heilbronn die Plädoyers gehalten.
...
Unklar blieb dagegen die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Eine krankhafte Störung konnte der Psychiatrische Gutachter ausschließen, je nach Tatablauf könnte aber eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht kommen. ... Am Freitag soll das Urteil fallen.

STAND 17.4.2018, 7:43 Uhr
Spätestens morgen könnte man also etwas zu den Plädoyers im Netz finden können..


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

17.04.2018 um 19:08
Heute in der Printausgabe:

http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Mordprozess-Sohn-stuft-Vater-als-Moerder-seiner-Mutter-ein;art31502,4014129

Der Sohn beschuldigt den eigenen Vater:

Überraschende Aussage im Löwensteiner Mordprozess: Der Sohn der getöteten Margot M. hat am Tag der Plädoyers seinen Vater heute eindeutig als Mörder eingestuft. Vor allem mit Blick auf die gefundenen Genspuren am Tatort müsse er sagen, „dass die Schuld für den Tod meiner Mutter bei meinem Vater liegt - und zwar tief“.

Der mutmaßliche Täter hatte früher versucht, den Verdacht auf den Sohn zu lenken.

Am Freitag fällt das Urteil, man darf gespannt sein.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

21.04.2018 um 21:53
http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Mordfall-Loewenstein-Georg-M-zu-lebenslanger-Haft-verurteilt;art31502,4015952
Das wars erstmal.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

21.04.2018 um 22:44
Velen Dank für den Link, @Fat-Juergen.

Im Bericht sind noch weitere Informationen, die uns bisher gar nicht bekannt waren.
Zudem hatte der Angeklagte anderen offenbar kurz nach der Tat erzählt, dass die Handtasche seiner Frau nicht geraubt worden war. Die Polizei hatte davon nichts gesagt. „Das ist Täterwissen“, betont der Richter.

Und: Nur wenige Stunden vor der Tat googelte der Angeklagte auf seinem PC Luftbilder der Tagungsstätte in Löwenstein. Für das Gericht ein Fakt, „der Sie auch verrät“.
So gesehen doch eine ganz klare Spurenlage, entgegen der ersten Vermutung. Das Opfer wird davon leider nicht wieder lebendig, aber wenigstens ist ein Stück weit die Gerechtigkeit wiederhergestellt.
.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

22.04.2018 um 11:06
Weil es mich immer wieder überrascht, was Ermittler in der Lage sind herauszufinden, und allzu häufig Kritik an ihrer Arbeit laut wird, möchte ich diese Passage aus dem Artikel eigens herausstellen:
Ein Sonderlob zollte Richter Roland Kleinschroth dem Hauptermittler der Polizei. Die Ermittlungen in dem Mordfall seien "eine polizeiliche Meisterleistung" gewesen, dadurch sei die kaltblütige Tat vollständig aufzuklären gewesen. Wie die Ermittler die Herkunft und den genauen Weg der wichtigen Getränkedose nachermittelt hätten, sei sensationell gewesen.
Und auch das erscheint mir wichtig, nochmal herauszustellen:
Lebenslang bedeutet, dass der Angeklagte bei Rechtskraft des Urteils 15 Jahre im Gefängnis bleibt, ehe eine mögliche Freilassung geprüft wird. Da er schon ein Jahr in U-Haft saß, wäre das dann der Fall, wenn er 77 ist.



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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

07.05.2019 um 07:57
Mordfall Löwenstein muss neu verhandelt werden

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/Karlsruhe-Heilbronn-Mordfall-Loewenstein-muss-neu-verhandelt-werden,meldung-urteil-loewenstein-gekippt-heilbronn-bgh-100.html (Archiv-Version vom 18.10.2019)

In der "Heilbronner Stimme" vom 07.05.2019:

https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/BGH-kippt-das-Urteil-zum-Mordfall-Loewenstein;art140897,4191510

Der Kommentar dazu ist interessant:

Bundesrichter kippen ein klares Urteil wegen weniger Formfehler. Hier stellt sich der Rechtsstaat infrage.

"Wenn die höchsten Richter ein klares Mordprozessurteil wegen ein paar Formfehlern kippen und einen umfangreichen Prozess neu ansetzen, mutet das unterm Strich als überzogen an. Für viele Prozessbeobachter war der Richterspruch sehr plausibel und gerechtfertigt. Mag sein, dass die Heilbronner Richter im schriftlichen Urteil zu einem wichtigen Indiz nicht ausführlich genug alles Begründbare dargelegt haben. Aber: Deshalb einen Fall zurück auf Los zu stellen, obwohl es in dem Fall viele Indizien für eine Täterschaft gibt, ist irgendwo fragwürdig. Folgen sind starke Belastungen für Angehörige, Zeugen, die unter hohen Fallzahlen ächzenden Gerichte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) schreibt an keiner Stelle explizit, dass er Zweifel an der Täterschaft hat, sieht einen "Darlegungsmangel" und krittelt an fehlenden Infos zur DNA-Systematik herum. Das reicht aus, um einen Prozess komplett neu aufzurollen? Da kommen Zweifel am Rechtsstaat auf, wenn sich oberste Richter aus der Ferne mit Details der Begründungen in einem Teil befassen und das große Ganze eines Urteils nicht mehr im Auge haben. Wenn man in einer Abi-Prüfung eine Aufgabe nicht löst, aber alle anderen, fällt man nicht mit Note 6 durch. Die BGH-Richter haben hier Fingerspitzengefühl vermissen lassen.
Jetzt wird die weite Runde eingeläutet. Und nach den Erkenntnissen aus dem ersten Prozess ist es nicht zu erwarten, dass Georg M. etwas anderes als lebenslänglich erhält."


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

07.05.2019 um 10:18
Oh, das ist eine unschöne Überraschung. Nachdem wir lange gerätselt hatten, was die Staatsanwalt in der Hand hat, kamen während des Prozesses einige belastende Indizien zum Vorschein:
  • ein Motiv: Ehestreitigkeiten und eine bevorstehende Trennung
  • Besitzdenken und häusliche Gewalt in der Vergangenheit
  • die Videoaufzeichnung einer Tankstelle in Tatortnähe
  • Wiedererkennen durch eine Zeugin des Mordes
  • Recherchen auf GoogleMaps zum Arbeitsplatz der Ehefrau (Tatort) nur wenige Stunden vor dem Mord
  • DNA-Spur an Getränkedose am Tatort
  • DNA-Spur an der Jacke des Opfers. an einer durch die Tat beschädigten Stelle
  • DNA-Spur an Feuerstelle im Wald, wo kurz nach der Tat offenbar Kleidung verbrannt worden war.


Das sah alles recht eindeutig aus. Klar ist aber auch: der Verurteilte hat ein Recht auf eine nachvollziehbare Urteilsbegründung. Und wenn ein wichtiges Indiz wegbricht, wird die ganze Argumentation potenziell lücken- oder sogar fehlerhaft. Die Nachrichten haben mich auch erstmal geschockt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der BGH leichtfertig ein Urteil verwirft. Vielleicht erfahren wir ja noch was zu den Details.


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Mord an Mitarbeiterin einer Tagungsstätte in Löwenstein (Heilbronn)

07.05.2019 um 10:32
Zitat von sommerdaysommerday schrieb am 14.04.2018:Mit dem Fall nicht unbedingt etwas zu tun, dennoch mMn wichtig:
"Der Angeklagte fuhr u.a. mit einem in Frankreich erworbenen Führerschein Auto, obwohl dies von Behörden als unzulässig eingestuft worden war - auch am Tattag."
Weiter:
"Verwundert zeigte sich der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth über die Fülle an Bewährungsstrafen. Obwohl Georg M. 1980 einen Menschen fahrlässig getötet hatte, gab es bei sechs weiteren Verkehrsdelikten in späteren Jahren jedes Mal Haft auf Bewährung".
Klingt nach einer typischen Alkoholikerkarriere. Alkoholiker haben naturgemäß Probleme mit der Impulskontrolle und fahren auch nicht ganz so umsichtig Auto. Da würde ein Tötungsdelikt aus dem Affekt heraus passen.

Über das deutsche Gerichtswesen rege ich mich nicht mehr auf. Über die Natur der Menschen auch nicht. Da kommt es schon mal vor, dass ein Vater versucht, seine Haut zu retten, in dem er seinen Sohn zu belasten versucht.


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