@wittenfelder @Fyra DER UNBEKANNTE MÖRDER VON DER TAT ZUM TÄTER ........
hier ein kurzer Einblick zur kriminalistischer Arbeit / Aufsatzhttps://archive.org/stream/Reik_1932_Der_unbekannte_Moerder_k/Reik_1932_Der_unbekannte_Moerder_k_djvu.txtINTERNATIONAL PSYCHOANALYTIC UNIVERSITY DIE PSYCHOANALYTISCHE HOCHSCHULE IN BERLINALLE RECHTE INSBESONDERE DIE DER ÜBERSETZUNG VORBEHALTEN COPYRIGHT 1932 BY INTERNATIONALER PSYCHOANALYTISCHER VERLAG GES. M. B H. WIEN PRINTED IN AUSTRIA DRUCK DER VERNAY A.-G.. WIEN IX.
Ein kriminalistisches Interesse
Es sind nicht psychologische Fragen, die uns zuerst beschäftigen, wenn wir von einem unaufgeklärten Verbrechen hören. Vor anderen drängt sich die Frage auf: „Wer ist der Täter?" In Fällen, in denen die Begleitumstände bei Ausführung des Verbrechens rätselhaft sind, werden sich andere Fragen dieser anreihen. Wir werden wissen wollen, wie ein Mord begangen wurde, welchem Plane der unbekannte Verbrecher folgte, wie er sich der Ermittlung entzog usw. Auch die Aufmerksamkeit des Psychologen wird sich in solchen Fällen eher oder stärker der Sicherstellung und Deutung von Tatspuren zuwenden als den unbewußten Verbrechensmotiven des Täters. Die Schlüsse, welche die Kriminalpolizei aus dem Vorhandensein und der Art dieser Spuren zog, die Nachforschungen, die von hier ausgingen, wie sich der Kreis der in Betracht kommenden Personen erweiterte und verengte, alles das wird uns stärker beschäftigen als etwa der Beteiligungsgrad des Ichs an der Psycho- genese des Verbrechens.
Die Art der Aufklärung, die kriminalistische Tatbestandsermittlung, namentlich die Verwertung der Spuren, der sachlichen Indizien, ziehen unsere Aufmerksamkeit auf sich. Wenn wir uns selbst wegen der Art dieses Interesses zur Rede stellen, müssen wir uns die Antwort schuldig bleiben. Es ist ein abwegiges Interesse, das wir da in uns finden. Umso sonderbarer, als wir meinten, unser Inter- esse in der Kriminologie gelte nur der Aufdeckung der unbewußten Motive und Ziele des Verbrechens und der strafenden Gesellschaft.
In der analytischen Literatur wurden bisher verschiedene Fragen der Verbrecherpsychologie, der Verbrechensprophylaxe und -therapie, des Strafvollzugs und der Strafrechtsreform behandelt, aber die Beschäftigung mit diesen Problemen setzt natürlich voraus, daß der Verbrecher bekannt ist. Man kann einen Unbekannten nicht psychologisch untersuchen. Die Auffindung, Deutung und Verwertung von Sachspuren, die Indizienforschung im Dienste der Verbrechensaufklärung führen von psychologischer Betrachtungsweise weit ab. Unser Interesse wäre noch gut verständlich, wenn es Methoden zur Assoziationsprüfung, wie sie versuchsweise in der Tatbestandsdiagnostik zur Anwendung kamen, wären, wenn es psychischen Vorgängen gelte, wie sie sich dem als Sachverständigen zugezogenen Neurologen, Psychiater oder Psychologen darstellen. Aber Fingerabdrücke, Streichhölzer, ein Stückchen Papier, achtlos verstreute Asche? Das sind Dinge, die in der kriminalistischen Praxis eine Rolle spielen mögen, die Beschäftigung mit ihnen ist Sache der Chemie, der Mikrophotographie usw., keinesfalls der wissenschaftlichen Psychologie.
Die Spuren am Tatort, die zumeist Stücke der anorganischen Natur sind, fallen durchaus außerhalb des Rahmens dieser Forschung. An die Stelle dieses Interesses an leblosen Indizien, das vom Psychologischen in ein weit entferntes Gebiet führt, muß langsam ein anderes treten, das uns vertrauter anmutet. Es ist ein Staunen über das eigene psychische Phänomen. Es ist nämlich die Frage aufgetaucht, was dieses Interesse psychologisch bedeutet und woher es stammt. Damit aber sind wir auf unser, auf das psychologische Gebiet zurückgekehrt.
Aus WikipediaUnter einem
Indiz (von lat.: indicare „anzeigen“) wird im Prozessrecht ein Hinweis verstanden, der für sich allein oder in einer Gesamtheit mit anderen Indizien den Rückschluss auf das Vorliegen einer Tatsache zulässt. Im Allgemeinen ist ein Indiz mehr als eine Behauptung, aber weniger als ein Beweis. Im deutschen Zivilprozess gibt es den Indizienbeweis, im Strafprozess den (umgangssprachlich so bezeichneten) Indizienprozess.
Ein Tatort (TO) ist in der Kriminalistik ein Ort, an dem ein Täter vor, während oder nach der Straftat gehandelt hat. An den Örtlichkeiten können unter Umständen Fakten zum Tathergang, Tatopfer und Täter ermittelt werden. In aller Regel wird dort vor allem nach Spuren gesucht (Haare, Fingerabdrücke, Blut, Körpersekrete, Tatmittel etc.). Die rechtliche Definition ist in Deutschland stark abweichend. Der Begriff wird nicht nur im Zusammenhang mit der polizeilichen Ermittlungsarbeit, sondern auch in der Kriminologie und der Kriminalstatistik verwendet.
Abzugrenzen ist der Begriff des Tatorts von dem des
Fundorts, etwa einer Leiche oder eines Beweisstücks. Dieser wiederum muss nicht zwangsläufig mit dem des Ablegeorts identisch sein, etwa wenn eine Leiche in ein fließendes Gewässer geworfen und anderenorts angeschwemmt wird. Ein neutraler Begriff, der Verwendung finden sollte, wenn (noch) nicht geklärt ist, ob es sich um den Tat-, Ablage- oder Fundort handelt ist der des Ereignisorts. Ereignis- oder auch schlicht Einsatzort nennt man auch den Ort, an dem ein nicht sanktionsbewehrtes Ereignis wie beispielsweise eine Naturkatastrophe stattfindet oder stattgefunden hat.
Profiler / FallanalytikerBeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Bei der Fallanalyse zieht der Fallanalytiker Schlüsse auf Basis kriminalistischer Erkenntnisse anhand von Indizien, Spuren am Tatort und den Umständen der Straftat. Dabei schließt er auf das Verhalten des Täters und kann unter Umständen daraus Muster erkennen, die auf statistischer Basis mit spezifischen sozio-ökonomischen Merkmalen in Verbindung gebracht werden können. Insofern ist es nicht unbedingt die Psychologie, sondern vielmehr sind es zuerst die Kriminalistik, und dann die Kriminologie und die Soziologie, die als wichtigste Hilfswissenschaften hinzugezogen werden. An kriminalistischen Hilfstechniken werden von Fallanalytikern unter anderem DNA-Analyse und Daktyloskopie eingesetzt. Eine Fallanalyse kann unter bestimmten Umständen Entscheidungshilfen für die Strukturierung von Ermittlungen geben, zum Beispiel dass eine Ermittlung im regionalen Raum beginnen und sich auf 20- bis 40-jährige Männer konzentrieren sollte. Daraufhin kann dann spezialisierter gefahndet werden, oder Massen-DNA-Tests von geringerem logistischen Aufwand durchgeführt werden. Abgrenzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Ein Fallanalytiker erstellt keine „psychologischen Täterprofile“, wie fälschlich angenommen wird. Auch fertigt er kein charakteristisches Erscheinungs- und Persönlichkeitsbild eines unbekannten Straftäters, da dies nicht möglich ist. Der Begriff „Profiler“ oder „Profiling“ für seine Tätigkeit wird, weil inhaltlich unzutreffend, vermieden.[1] Auch beim US-amerikanischen FBI gibt es keine Position oder Aufgabenbeschreibung für „Profiler“ oder das „Profiling“, man spricht dort vielmehr von „criminal investigative analysis“, die von speziell ausgebildeten FBI-Kriminalbeamten ausgeführt wird.