Doppelmord in Herne: Täter Marcel H. in Haft
04.12.2017 um 17:34Die JVA ist kein Vermund.
Ein Freund hat mir erklärt, dass Post einbehalten die für den Prozess von Bedeutung ist oder mit einer anderen Strafftat in zusammenhang gebracht wird. Kontakte werden zwar beobachtet und haben evtl. Auswirkungen auf mögliche Lockerungen während der Haft. Aber Kontakte die mit keiner straffbaren Handlung (z.B. geplante Flucht) im Zusammenhang stehen, können nicht so einfach verboten werden. Ein Häftling ist trotzdem voll Mündig.
Die Post wird während einer U-Haft vom Gericht gelesen und nicht von einem JVA-Beamten. Nur ein Richter hat die Entscheidungsgewalt welche Post letztlich zurück behalten wird. Dies muss er entsprechen begründen. Fanpost ist da ein Grund.
"Auffälliger Inhalt" in einem Bild-Artikel kann alles mögliche heißen oder eben auch nichts bedeuten.
Ein Freund hat mir erklärt, dass Post einbehalten die für den Prozess von Bedeutung ist oder mit einer anderen Strafftat in zusammenhang gebracht wird. Kontakte werden zwar beobachtet und haben evtl. Auswirkungen auf mögliche Lockerungen während der Haft. Aber Kontakte die mit keiner straffbaren Handlung (z.B. geplante Flucht) im Zusammenhang stehen, können nicht so einfach verboten werden. Ein Häftling ist trotzdem voll Mündig.
Die Post wird während einer U-Haft vom Gericht gelesen und nicht von einem JVA-Beamten. Nur ein Richter hat die Entscheidungsgewalt welche Post letztlich zurück behalten wird. Dies muss er entsprechen begründen. Fanpost ist da ein Grund.
"Auffälliger Inhalt" in einem Bild-Artikel kann alles mögliche heißen oder eben auch nichts bedeuten.