Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.
28.11.2017 um 19:41@emz
ich dachte, du hast das aus der Wiki-Einleitung
Es gibt für "lebenslänglich" keine starre Regel.
Jeder Fall wird individuell betrachtet.
Man hat die Absicht, verurteilten Mördern die Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu geben.
In der von dir zitierten Passage liest du ja auch die Beweglichkeit heraus.
Ein Gefangener kann sich nicht auf 15 Jahre plus X oder 17 Jahre plus X verlassen.
Und (wenn ich es richtig verstanden habe) folgt eine Freilassung nur zur Bewährung.
Geregelt scheint mir nur zu sein, wann ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung frühestens gestellt werden kann. Damit ist der Antrag noch nicht genehmigt.
Rudolf Hess starb 1987 im Spandauer Kriegsverbrechergefängnis.
Fällt nicht ganz unter diese Kategorie, aber er war auch ein Lebenslänglicher, - und wurde nicht nach X-Jahren auf Bewährung entlassen.
Ich hoffe das stimmt so.
Vielleicht schreibt Lena noch mal etwas dazu.
ich dachte, du hast das aus der Wiki-Einleitung
Es gibt für "lebenslänglich" keine starre Regel.
Jeder Fall wird individuell betrachtet.
Man hat die Absicht, verurteilten Mördern die Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu geben.
In der von dir zitierten Passage liest du ja auch die Beweglichkeit heraus.
Ein Gefangener kann sich nicht auf 15 Jahre plus X oder 17 Jahre plus X verlassen.
Und (wenn ich es richtig verstanden habe) folgt eine Freilassung nur zur Bewährung.
Geregelt scheint mir nur zu sein, wann ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung frühestens gestellt werden kann. Damit ist der Antrag noch nicht genehmigt.
Rudolf Hess starb 1987 im Spandauer Kriegsverbrechergefängnis.
Fällt nicht ganz unter diese Kategorie, aber er war auch ein Lebenslänglicher, - und wurde nicht nach X-Jahren auf Bewährung entlassen.
Ich hoffe das stimmt so.
Vielleicht schreibt Lena noch mal etwas dazu.