@DearMRHazzard Der hatte Alkohol getrunken, war Teil einer Gruppe (was auch enor wichtig ist in der Beurteilung des Tathergangs) und wollte aus welchen Gründen auch immer das die Frau die Treppen runterfällt.
Jaja, schon klar, es ist enooorm wichtig, ob der Typ alkoholisiert war bzw. unter anderem Drogeneinfluss stand oder sich vor der Gruppe nur als brutaler Macker aufspielen wollte, um damit entweder sein schwaches Selbstwertgefühl aufzuwerten oder seine Rolle als Brutalo zu bestätigen. Der Bedauernswerte war halt nur eingeschränkt zurechnungsfähig. Eine Runde Verständnis für den Typ und Strafmilderung.
Das wird den Opfern, die das Pech haben solche Typen in die Hände zu fallen und denen ein erheblicher Schaden zugefügt wird, ganz sicher enooorm helfen, um ihr Trauma zu verarbeiten: "Achso, der Typ, der mich die Treppe runter getreten hat war alkoholisiert und stand unter Gruppendruck. Na, dann....ist das ja nicht ganz so schlimm."
Mir ist durchaus bewusst, dass in der Rechtsprechung Taten, die unter Alkoholeinfluss begangen wurden evtl. anders bewertet werden. Ich bin jedoch der Meinung, dass dies - wenn überhaupt - allerhöchstens nur einen ganz geringen Einfluss auf die Strafhöhe haben sollte. Wer sich zuschüttet oder sonstwie bedröhnt, weiß ja in der Regel, dass er dadurch evtl. enthemmt wird bzw. sich evtl. nicht mehr so unter Kontrolle hat, wie in nüchternem Zustand.
Wenn durch MICH jemand zu Schaden käme, weil ich zu viel Alkohol intus hatte, dann würde ich mich selbst DOPPELT dafür verurteilen! Erstens wegen des Alkohols und zweitens wegen der Tat.
Aber ich trinke ohnehin selten Alkohol und wenn, dann in Maßen und zudem bin ich ein friedlicher Mensch, der jeglicher Aggressivität abgeneigt ist. Ich würde auch alkoholisiert niemals ein derartig rücksichtsloses und aggressives Verhalten zeigen, wie es manche an Tag legen, die etwas oder gar unmäßig getrunken haben.