Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten
16.12.2016 um 08:39@nodoc
@all
Kurzes OT:
mhh... ich lese so, und lese und dann gucke ich in die Infos, kratze mich am Kopf zu den Begründungen und lese weiter, und denke: NÖ! Hier muss ganz anderes gelöscht werden...
inhaltlich und verwaltungsrechtlich ist meins editierbar (was mir ja gestern etwas schwierig gemacht wurde-ein Schelm, der böses denkt.. :D )
Hallo @nodoc...
zu deiner Frage eine Antwort ontopic:
----
hast du schon kurz, aber völlig richtig auf den Punkt gebracht. Zumindest wenn ich es richtig interpretiert habe:
Dieser bezeichnet unter o.g. Zeichen die Leitsätze des Urteils aus 07/2005 zur Modifikation des bis dato gültigen Gesetzentwurfs zum europäischen Haftbefehl, die du darin gut verständlich nachlesen kannst.
Nötig war diese, nachdem ein al Quaida-treuer Deutscher, syrischer Abstammung, vor dem Bundesverfassungsgericht auf grundrechtliche Verhältnismäßigkeit zum Auslieferungsantrag Spaniens klagte, wo er wegen Terrorverdachts strafrechtlich belangt werden sollte.
Wollte er natürlich nicht, schon klar!
Damit schufen er und ein paar Richter einen Präzedenzfall auf dem Rücken 100tsnd. - facher Grundrechte, die faktisch nachrangig zu denen des Klägers behandelt wurden, indem er sich trotz strafrechtlich relevanter Tatbestände der ordentlichen Gerichtsbarkeit des ersuchenden Landes erfolgreich entzog, und zudem dafür sorgte dass das deutsche/europäische Gesetz als verfassungwidrig und nichtig erklärt wurde!
Siehe hier die Definition des ursprünglichen "Europ. Haftbefehls" aus 2003 mal nur mit wiki belegt:
Wikipedia: Europäischer Haftbefehl
und hier die Leitsätze, die es ad adsurdum führen:
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2005/07/rs20050718_2bvr223604.html)
nodoc schrieb:
Von 2003-2005 sollte das europäische Auslieferungsabkommen genau so geregelt gewesen sein, 2005 dann kam das Aufhebungsurteil in dem Prozess des terrorverdächtigen Deutsch-Syrers Mamoun D., dann 2006 die Modifikation nach oben verlinkten Leitsätzen zum Urteilsspruch.
Diesbezüglich sind die Sondervota dreier vorsitzender Richter ganz interessant, dargelegt im WikiArtikel.
Wikipedia: Europäischer Haftbefehl
Der sogenannte „Europäische Haftbefehl“, ursprünglich vom Bundestag erlassen, sollte als Instrument der
> Vereinfachung des Information-/Kommunikationsrechts und -verabeitung innerhalb der Mitgliedstaaten bzgl. Delikte und Delinquenten.
> gegenseitiger Anerkennung der juristischen Durchsetzbarkeit eines Haftbefehls bzw. die zügige, formal vereinfachte, Bearbeitung des Auslieferungsgesuchs des kooperierenden EU-Staates mit weitgehendem Verzicht auf das Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit
> Verbindlichkeit dieser Regelungen, bis auf außerordentliche Gründe nach (Art.3 des Rahmenbeschlusses)
> Einbindung von Hilfsinstrumenten und Organen (wie: Eurojust, Europäisches Justizielles Netz, SIS)“
Auf gut deutsch:
eigentlich war alles tutti, aaaaber:
wenn der bulgarische ehrenwerte Familienvater dreier Kinder, oder eben auch der oben benannte Deutsch-Syrer nun sagt:
Nee, nee, nee, nich mit mich, ich will nicht ausgeliefert werden; diese und diese Gründe sprechen gegen eine Auslieferung, weil sie gegen wichtige Gründe nach Artikel 3 des Rahmenbeschlusses verstoßen... also gegen irgendwie geartete und geschützte Grundrechte meiner Person , :troll: dann muss Deutschland, wie auch andere Mitgliedstaaten, nicht ausliefern.
Und wenn man dann noch die geringe Motivation mancher Behörden bei der Verfolgung von Geringfügigkeitsdelikten betrachtet, ist es wahrscheinlicher, dass wir ihn höchstens zufällig irgendwann mal wiedersehen, aber nicht dass es schnell und systematisch und gar in Kooperation mit bulgarischen Behörden geschieht, um ihn seiner Strafe in Deutschland zuzuführen. Dafür könnte aber in diesem Falle der Medienrummel sorgen, weil sich hier niemand, schon gar nicht unsere Ermittlungsbehörden weiter mit schlechter Publicity rumärgern wollen, schon gar nicht vor den Wahlen!
Man kann also in viele Richtungen Präzedenz schaffen, auch als Bürger und aussergerichtlich, dafür muss man aber "mal den Rasen betreten" und mobil machen und seien es nur die Medien! ;)
Der europäschje Haftbefehl in seinem urprünglichen Entwurf war ein durchaus nützliches und wirksames Instrument europäischer Kulturbereicherung, nämlich der
und wurde mal eben wegen einem militanten Deutsch-Syrer ausgehebelt!
Im Falle unseres kleinen gewalttätigen Bulgaren heißt das:
Hier muss gar nix passieren von bulgarischer Seite, kann mit viel Glück, aber muss nicht.
Vor allen Dingen, wenn man bedenkt, dass der Typ einfach nur untertauchen und die Füße stillhalten muss, um nicht so schnell oder gar nicht gefasst zu werden. In ein paar Monaten, spätestens Jahren, ist der wieder in irgendeiner deutschen Stadt unterwegs, da er ja nun auch nach staatsanwaltlicher Einschätzung „nur“ eine schwere Körperverletzung begangen hat und somit eher nicht international ausgeschrieben wird.
Die in Bulgarien, man möge mir verzeihen, werden sich höchstwahrscheinlich gelangweilt da kratzen, wo nie die Sonne scheint und koga jebe! :troll: falls er ihnen nicht zufällig in die Arme läuft.
Meine bescheidene Meinung!
Ich kann nur hoffen, dass seine Kumpanen so charakterlos sind wie er, wenn es um das Kalkül auf finanzielle Bereicherung geht, und ihn verraten, was aber nicht zwingend anzunehmen ist.
Beste Grüße und danke für deine Nachricht.. ;)
@all
Kurzes OT:
mhh... ich lese so, und lese und dann gucke ich in die Infos, kratze mich am Kopf zu den Begründungen und lese weiter, und denke: NÖ! Hier muss ganz anderes gelöscht werden...
inhaltlich und verwaltungsrechtlich ist meins editierbar (was mir ja gestern etwas schwierig gemacht wurde-ein Schelm, der böses denkt.. :D )
Hallo @nodoc...
zu deiner Frage eine Antwort ontopic:
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nodoc schrieb:Fällt so etwas nicht unter den europäischen Haftbefehl 2BVR2236/04?----
(...)
hast du schon kurz, aber völlig richtig auf den Punkt gebracht. Zumindest wenn ich es richtig interpretiert habe:
Dieser bezeichnet unter o.g. Zeichen die Leitsätze des Urteils aus 07/2005 zur Modifikation des bis dato gültigen Gesetzentwurfs zum europäischen Haftbefehl, die du darin gut verständlich nachlesen kannst.
Nötig war diese, nachdem ein al Quaida-treuer Deutscher, syrischer Abstammung, vor dem Bundesverfassungsgericht auf grundrechtliche Verhältnismäßigkeit zum Auslieferungsantrag Spaniens klagte, wo er wegen Terrorverdachts strafrechtlich belangt werden sollte.
Wollte er natürlich nicht, schon klar!
Damit schufen er und ein paar Richter einen Präzedenzfall auf dem Rücken 100tsnd. - facher Grundrechte, die faktisch nachrangig zu denen des Klägers behandelt wurden, indem er sich trotz strafrechtlich relevanter Tatbestände der ordentlichen Gerichtsbarkeit des ersuchenden Landes erfolgreich entzog, und zudem dafür sorgte dass das deutsche/europäische Gesetz als verfassungwidrig und nichtig erklärt wurde!
Siehe hier die Definition des ursprünglichen "Europ. Haftbefehls" aus 2003 mal nur mit wiki belegt:
Wikipedia: Europäischer Haftbefehl
und hier die Leitsätze, die es ad adsurdum führen:
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2005/07/rs20050718_2bvr223604.html)
nodoc schrieb:
nodoc schrieb:Das scheint alles nicht ganz unkompliziert zu sein, möglicherweise kann das jemand der sich auskennt, etwas aufschlüsseln, was genau in diesem Fall der Ablauf ist und ob Bulgarien ausliefern müsste oder eben nicht.Nicht alles, was sich kompliziert liest, ist es auch. Es wird aber kompliziert, wenn Gesetze so gemacht werden, dass jeder sein persönliches Grundrecht vorrangig dazu ausschlachten kann! Und da sich hier keiner, der etwas von versteht, selbst die Moderation, sich an der Thematik nicht aufhängen will, beantworte ich dir die Frage noch einmal! :)
nodoc schrieb:Bisher war ich immer der Meinung das dieses Abkommen eben genau das auch im Sinn hat. Das Täter die in anderen EU Ländern Straftaten begehen an das Land überstellt werden in welchem sie die Straftat begangen haben. Scheint aber wirklich davon abzuhängen wie schwer die Straftat im Heimatland bewertet wird. Ich weiß aber wirklich nichts darüber und kann nur spekulierenGenau!
Von 2003-2005 sollte das europäische Auslieferungsabkommen genau so geregelt gewesen sein, 2005 dann kam das Aufhebungsurteil in dem Prozess des terrorverdächtigen Deutsch-Syrers Mamoun D., dann 2006 die Modifikation nach oben verlinkten Leitsätzen zum Urteilsspruch.
Diesbezüglich sind die Sondervota dreier vorsitzender Richter ganz interessant, dargelegt im WikiArtikel.
Wikipedia: Europäischer Haftbefehl
Der sogenannte „Europäische Haftbefehl“, ursprünglich vom Bundestag erlassen, sollte als Instrument der
„justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen bis zum 31. Dezember 2003 durch die Vornahme aller notwendigen Durchführungsmaßnahmen in die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten der EU implementiert werden (Art. 34 Abs. 1).“Dieser wichtige ursprüngliche Gesetzeserlass sollte vor allem dazu dienen , die europäische Zusammenarbeit in der Strafverfolgung gerade organisierten Verbrechens voranzutreiben, durch Werkzeuge wie
> Vereinfachung des Information-/Kommunikationsrechts und -verabeitung innerhalb der Mitgliedstaaten bzgl. Delikte und Delinquenten.
> gegenseitiger Anerkennung der juristischen Durchsetzbarkeit eines Haftbefehls bzw. die zügige, formal vereinfachte, Bearbeitung des Auslieferungsgesuchs des kooperierenden EU-Staates mit weitgehendem Verzicht auf das Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit
> Verbindlichkeit dieser Regelungen, bis auf außerordentliche Gründe nach (Art.3 des Rahmenbeschlusses)
> Einbindung von Hilfsinstrumenten und Organen (wie: Eurojust, Europäisches Justizielles Netz, SIS)“
Auf gut deutsch:
eigentlich war alles tutti, aaaaber:
wenn der bulgarische ehrenwerte Familienvater dreier Kinder, oder eben auch der oben benannte Deutsch-Syrer nun sagt:
Nee, nee, nee, nich mit mich, ich will nicht ausgeliefert werden; diese und diese Gründe sprechen gegen eine Auslieferung, weil sie gegen wichtige Gründe nach Artikel 3 des Rahmenbeschlusses verstoßen... also gegen irgendwie geartete und geschützte Grundrechte meiner Person , :troll: dann muss Deutschland, wie auch andere Mitgliedstaaten, nicht ausliefern.
Und wenn man dann noch die geringe Motivation mancher Behörden bei der Verfolgung von Geringfügigkeitsdelikten betrachtet, ist es wahrscheinlicher, dass wir ihn höchstens zufällig irgendwann mal wiedersehen, aber nicht dass es schnell und systematisch und gar in Kooperation mit bulgarischen Behörden geschieht, um ihn seiner Strafe in Deutschland zuzuführen. Dafür könnte aber in diesem Falle der Medienrummel sorgen, weil sich hier niemand, schon gar nicht unsere Ermittlungsbehörden weiter mit schlechter Publicity rumärgern wollen, schon gar nicht vor den Wahlen!
Man kann also in viele Richtungen Präzedenz schaffen, auch als Bürger und aussergerichtlich, dafür muss man aber "mal den Rasen betreten" und mobil machen und seien es nur die Medien! ;)
Der europäschje Haftbefehl in seinem urprünglichen Entwurf war ein durchaus nützliches und wirksames Instrument europäischer Kulturbereicherung, nämlich der
„Verwirklichung der Idee, einen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ nach (Art. 29 Abs. 1 EU)die für alle europäischen Staaten gleichbedeutend und bindend ist,
und wurde mal eben wegen einem militanten Deutsch-Syrer ausgehebelt!
Im Falle unseres kleinen gewalttätigen Bulgaren heißt das:
Hier muss gar nix passieren von bulgarischer Seite, kann mit viel Glück, aber muss nicht.
Vor allen Dingen, wenn man bedenkt, dass der Typ einfach nur untertauchen und die Füße stillhalten muss, um nicht so schnell oder gar nicht gefasst zu werden. In ein paar Monaten, spätestens Jahren, ist der wieder in irgendeiner deutschen Stadt unterwegs, da er ja nun auch nach staatsanwaltlicher Einschätzung „nur“ eine schwere Körperverletzung begangen hat und somit eher nicht international ausgeschrieben wird.
Die in Bulgarien, man möge mir verzeihen, werden sich höchstwahrscheinlich gelangweilt da kratzen, wo nie die Sonne scheint und koga jebe! :troll: falls er ihnen nicht zufällig in die Arme läuft.
Meine bescheidene Meinung!
Ich kann nur hoffen, dass seine Kumpanen so charakterlos sind wie er, wenn es um das Kalkül auf finanzielle Bereicherung geht, und ihn verraten, was aber nicht zwingend anzunehmen ist.
Beste Grüße und danke für deine Nachricht.. ;)