Der Prüffall Frauke Liebs & das Höxter-Paar
26.03.2021 um 23:28in anderen Fällen haben Foristen aber sehr wohl ihre eigenen Eindrücke von der Verhandlung wiedergeben dürfen z.B. im Fall Schemmer....
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Darum geht es überhaupt nicht... ob er was begreift oder nicht! Bewertet wird letztendlich nur ob die Intelligenzminderung Einen Anhalt dafür bietet das die Person eigene Impulse nicht unter Kontrolle hat ob des Weiteren eine Wiederholungsgefahr bestehen könnte.Sean300 schrieb am 27.02.2021:Ja, küchenpsychologisch gesehen, wäre mir als Bürger und Steuerzahler dieses Landes schon ganz recht, wenn jemand, der solche Verbrechen begangen hat und "Schwachsinnig auf allen Kanälen" (OT Saimeh) ist, nie wieder auf die Menschheit losgelassen werden würde. Mit solch einer geistigen Einschränkung kapiert er wohl auch kaum, was er da letztlich angerichtet hat. Das waren keine Ausrutscher.
Und da ist bis jetzt noch nichts entschieden.Federica35 schrieb:Das Sicherungsverfahren ist jedenfalls noch mal ein eigenständiges Verfahren
Das würde ja auch keine Rolle spielen... die verhängte Strafe muss er ja so oder so absitzen. Vielleicht würde es ja sogar erst dann Sinn machen ein weiteres Gutachten über ihn zu erstellen nachdem er die Strafe abgesessen hat. Immerhin wäre er dann lange von seiner Komplizin getrennt gewesen der man ja unterstellt das sie ihn maßgeblich beeinflusst hätte. Ich kenne es nur so das während des anschließenden Sicherungsverfahren konstant ein Gutachter anwesend ist und den Gesundheitszustand bzw. die Gefährdung Einschätzt was anschließend entscheidet ist ob man eine verhängt oder nicht. Alle Geschädigten werden in diesen Verfahren noch einmal gehört und vom Verteidiger verhört der natürlich versucht Erinnerungslücken bei den Zeugen zu finden. Insofern ist das natürlich dann wieder ein Nachteil das man solche Prozesse immer erst so spät stattfinden lässt . Etwas Detail getreu zu schildern was vor 3 oder 4 Jahren stattgefunden hat ist natürlich nicht das gleiche wie im ersten Prozessemz schrieb am 29.03.2021:Und da ist bis jetzt noch nichts entschieden.
Ich weiß ja nicht, inwieweit es überhaupt im Bereich des Möglichen wäre, dass Wilfried keine Sicherungsverwahrung "verordnet" bekommt.
Von den 11 Jahren hat er 5 Jahre abgebüßt, also so schnell kommt er da noch nicht raus.
Wobei man nicht vergessen darf, er ist Hangtäter, war also in der Weise schon aktiv, lange bevor er Angelika kannte.Federica35 schrieb:Immerhin wäre er dann lange von seiner Komplizin getrennt gewesen der man ja unterstellt das sie ihn maßgeblich beeinflusst hätte.
Alle Geschädigten werden in diesen Verfahren noch einmal gehört und vom Verteidiger verhört der natürlich versucht Erinnerungslücken bei den Zeugen zu finden. Insofern ist das natürlich dann wieder ein Nachteil das man solche Prozesse immer erst so spät stattfinden lässt . Etwas Detail getreu zu schildern was vor 3 oder 4 Jahren stattgefunden hat ist natürlich nicht das gleiche wie im ersten ProzessDie beiden Hauptgeschädigten sind tot.
Da läuft es mir echt kalt den Rücken herunter. Ich persönlich bin auch nach wie vor nicht überzeugt davon, dass keine Verbindung zu diesem Fall besteht.Koernchen schrieb:U.a. wurden die Hausregeln vorgestellt und eine Regel war, dass das Wort Mama verboten war. Da musste ich wieder spontan an Frauke Liebs denken, die dreimal Mama beim letzten Telefonat sagte.
Da meinst du falsch. Die Verbindung wurde ausgeschlossen.Glucke2 schrieb:Ich meine, eine Verbindung konnte auch nur nicht nachgewiesen werden, wurde aber auch nicht definitiv ausgeschlossen.
Da hast du doch sicherlich einen Link, wo man sich das selbst anhören kann. Mir war bislang nicht bekannt, dass "Mama" verboten gewesen wäre.ElMatador schrieb:Habe gestern „Verbrechen von Nebenan“ geschaut , hier hieß es das bei Wilfried W. das Wort „Mama“ verboten gewesen sei , Frauke Liebs sagte in ihrem letzen Telefonat mehrfach „Mama“ , meine Vermutung ist das sie den Entführer dadurch aus der Reserve locken wollte um eine Reaktion zu erzeugen.
Hierzu fällt mir nur Anika ein und bei ihr schöpfte niemand Verdacht.ElMatador schrieb:Bei den anderen Entführungsopfern schöpften die Angehörigen erst spät Verdacht , und ließen sich durch Anrufe und SMS beruhigen,
@ElMatadorElMatador schrieb:hier hieß es das bei Wilfried W. das Wort „Mama“ verboten gewesen sei ,
Chris stellt dreimal die selbe Frage und Frauke gibt dreimal die selbe Anwort.ElMatador schrieb:Und ja Chris stellte die Frage, aber Frauke antwortete mehrmals mit „Mama“
Man sieht mich auch überrascht, ob des Verbotes zu "Mama".emz schrieb:Da hast du doch sicherlich einen Link, wo man sich das selbst anhören kann. Mir war bislang nicht bekannt, dass "Mama" verboten gewesen wäre.
Das "Mama-Verbot" wurde hier schon einmal geäußert. Da ich das - im Falle, daß es eine verläßliche Info wäre - für ein sehr interessantes Detail ansähe, hatte ich damals per PN die Basis dafür erfahren wollen; leider blieb dazu aber eine Antwort aus.ElMatador schrieb:Habe gestern „Verbrechen von Nebenan“ geschaut, hier hieß es, dass bei Wilfried W. das Wort „Mama“ verboten gewesen sei , Frauke Liebs sagte in ihrem letzten Telefonat mehrfach „Mama“ , meine Vermutung ist, dass sie den Entführer dadurch aus der Reserve locken wollte, um eine Reaktion zu erzeugen.
Ich gehe da weiter zurück. Zunächst mal sollte der Beweis angetreten werden, dass das überhaupt in dem Podcast erwähnt wird. Dann können wir über die Glaubwürdigkeit weiter nachdenken.snowdon schrieb:Man müßte schon genauer wissen, worauf sich "Verbrechen von Nebenan" hierbei beruft. (Ich bin kein Sky-Kunde.) Sonst kann man nicht entscheiden, wieviel Vertrauen der Mitteilung zu schenken ist.
In der Sendung ist ein Anwalt der Nebenklage zu Gast , wenn ich es richtig verstanden habe bezieht er seine Infos aus dem Prozess ( er war an sämtlichen Prozesstagen anwesend) , auch hatte er Einblick in die Ermittlungsakten.snowdon schrieb:Bin gespannt, was Du über den Ursprung dieses (angeblichen?!) "Mama-Verbots" eventuell zu Tage förderst!