Der Prüffall Frauke Liebs & das Höxter-Paar
26.03.2021 um 23:28in anderen Fällen haben Foristen aber sehr wohl ihre eigenen Eindrücke von der Verhandlung wiedergeben dürfen z.B. im Fall Schemmer....
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Sean300 schrieb am 27.02.2021:Ja, küchenpsychologisch gesehen, wäre mir als Bürger und Steuerzahler dieses Landes schon ganz recht, wenn jemand, der solche Verbrechen begangen hat und "Schwachsinnig auf allen Kanälen" (OT Saimeh) ist, nie wieder auf die Menschheit losgelassen werden würde. Mit solch einer geistigen Einschränkung kapiert er wohl auch kaum, was er da letztlich angerichtet hat. Das waren keine Ausrutscher.Darum geht es überhaupt nicht... ob er was begreift oder nicht! Bewertet wird letztendlich nur ob die Intelligenzminderung Einen Anhalt dafür bietet das die Person eigene Impulse nicht unter Kontrolle hat ob des Weiteren eine Wiederholungsgefahr bestehen könnte.
Federica35 schrieb:Das Sicherungsverfahren ist jedenfalls noch mal ein eigenständiges VerfahrenUnd da ist bis jetzt noch nichts entschieden.
emz schrieb am 29.03.2021:Und da ist bis jetzt noch nichts entschieden.Das würde ja auch keine Rolle spielen... die verhängte Strafe muss er ja so oder so absitzen. Vielleicht würde es ja sogar erst dann Sinn machen ein weiteres Gutachten über ihn zu erstellen nachdem er die Strafe abgesessen hat. Immerhin wäre er dann lange von seiner Komplizin getrennt gewesen der man ja unterstellt das sie ihn maßgeblich beeinflusst hätte. Ich kenne es nur so das während des anschließenden Sicherungsverfahren konstant ein Gutachter anwesend ist und den Gesundheitszustand bzw. die Gefährdung Einschätzt was anschließend entscheidet ist ob man eine verhängt oder nicht. Alle Geschädigten werden in diesen Verfahren noch einmal gehört und vom Verteidiger verhört der natürlich versucht Erinnerungslücken bei den Zeugen zu finden. Insofern ist das natürlich dann wieder ein Nachteil das man solche Prozesse immer erst so spät stattfinden lässt . Etwas Detail getreu zu schildern was vor 3 oder 4 Jahren stattgefunden hat ist natürlich nicht das gleiche wie im ersten Prozess
Ich weiß ja nicht, inwieweit es überhaupt im Bereich des Möglichen wäre, dass Wilfried keine Sicherungsverwahrung "verordnet" bekommt.
Von den 11 Jahren hat er 5 Jahre abgebüßt, also so schnell kommt er da noch nicht raus.
Federica35 schrieb:Immerhin wäre er dann lange von seiner Komplizin getrennt gewesen der man ja unterstellt das sie ihn maßgeblich beeinflusst hätte.Wobei man nicht vergessen darf, er ist Hangtäter, war also in der Weise schon aktiv, lange bevor er Angelika kannte.
Alle Geschädigten werden in diesen Verfahren noch einmal gehört und vom Verteidiger verhört der natürlich versucht Erinnerungslücken bei den Zeugen zu finden. Insofern ist das natürlich dann wieder ein Nachteil das man solche Prozesse immer erst so spät stattfinden lässt . Etwas Detail getreu zu schildern was vor 3 oder 4 Jahren stattgefunden hat ist natürlich nicht das gleiche wie im ersten ProzessDie beiden Hauptgeschädigten sind tot.
Koernchen schrieb:U.a. wurden die Hausregeln vorgestellt und eine Regel war, dass das Wort Mama verboten war. Da musste ich wieder spontan an Frauke Liebs denken, die dreimal Mama beim letzten Telefonat sagte.Da läuft es mir echt kalt den Rücken herunter. Ich persönlich bin auch nach wie vor nicht überzeugt davon, dass keine Verbindung zu diesem Fall besteht.
Glucke2 schrieb:Ich meine, eine Verbindung konnte auch nur nicht nachgewiesen werden, wurde aber auch nicht definitiv ausgeschlossen.Da meinst du falsch. Die Verbindung wurde ausgeschlossen.
ElMatador schrieb:Habe gestern „Verbrechen von Nebenan“ geschaut , hier hieß es das bei Wilfried W. das Wort „Mama“ verboten gewesen sei , Frauke Liebs sagte in ihrem letzen Telefonat mehrfach „Mama“ , meine Vermutung ist das sie den Entführer dadurch aus der Reserve locken wollte um eine Reaktion zu erzeugen.Da hast du doch sicherlich einen Link, wo man sich das selbst anhören kann. Mir war bislang nicht bekannt, dass "Mama" verboten gewesen wäre.
ElMatador schrieb:Bei den anderen Entführungsopfern schöpften die Angehörigen erst spät Verdacht , und ließen sich durch Anrufe und SMS beruhigen,Hierzu fällt mir nur Anika ein und bei ihr schöpfte niemand Verdacht.
ElMatador schrieb:hier hieß es das bei Wilfried W. das Wort „Mama“ verboten gewesen sei ,@ElMatador
ElMatador schrieb:Und ja Chris stellte die Frage, aber Frauke antwortete mehrmals mit „Mama“Chris stellt dreimal die selbe Frage und Frauke gibt dreimal die selbe Anwort.
emz schrieb:Da hast du doch sicherlich einen Link, wo man sich das selbst anhören kann. Mir war bislang nicht bekannt, dass "Mama" verboten gewesen wäre.Man sieht mich auch überrascht, ob des Verbotes zu "Mama".
ElMatador schrieb:Habe gestern „Verbrechen von Nebenan“ geschaut, hier hieß es, dass bei Wilfried W. das Wort „Mama“ verboten gewesen sei , Frauke Liebs sagte in ihrem letzten Telefonat mehrfach „Mama“ , meine Vermutung ist, dass sie den Entführer dadurch aus der Reserve locken wollte, um eine Reaktion zu erzeugen.Das "Mama-Verbot" wurde hier schon einmal geäußert. Da ich das - im Falle, daß es eine verläßliche Info wäre - für ein sehr interessantes Detail ansähe, hatte ich damals per PN die Basis dafür erfahren wollen; leider blieb dazu aber eine Antwort aus.
snowdon schrieb:Man müßte schon genauer wissen, worauf sich "Verbrechen von Nebenan" hierbei beruft. (Ich bin kein Sky-Kunde.) Sonst kann man nicht entscheiden, wieviel Vertrauen der Mitteilung zu schenken ist.Ich gehe da weiter zurück. Zunächst mal sollte der Beweis angetreten werden, dass das überhaupt in dem Podcast erwähnt wird. Dann können wir über die Glaubwürdigkeit weiter nachdenken.
snowdon schrieb:Bin gespannt, was Du über den Ursprung dieses (angeblichen?!) "Mama-Verbots" eventuell zu Tage förderst!In der Sendung ist ein Anwalt der Nebenklage zu Gast , wenn ich es richtig verstanden habe bezieht er seine Infos aus dem Prozess ( er war an sämtlichen Prozesstagen anwesend) , auch hatte er Einblick in die Ermittlungsakten.