redsherlock schrieb:Haben die im Knast eigentlich Internet?
Wenn überhaupt, dann ist das strengstens begrenzt. Wobei aber nicht auszuschließen ist, dass sie von einem Besucher hiervon erfahren haben könnte.
Ich muss zugeben, ich habe es mir erst jetzt genau angesehen, was auf dieser neuen Seite steht und dieser Satz ist absoluter juristischer Schwachsinn:
ACHTUNG: sollten Sie Beihilfe zu der Tat geleistet haben, so ist dieser Beitrag verjährt – Sie können anonym bleiben und haben keine Strafe zu befürchten. Sollten Sie unwissentlich Beihilfe geleistet haben, oder sich der Täter Ihnen anvertraut haben, so ist Ihnen auch kein Vorwurf zu machen. Sie werden nicht namentlich genannt und nicht bestraft.
Quelle:
https://www.frauke-liebs.de/?fbclid=IwAR3T5zf80p8RtFy9jx3J221zxhHSNbKQ5kvN3QxwNnFN6oEUxuN5r8b5UqADie angegebene Adresse des Bekannten, der die Seite erstellt hat, lautet:
frauke-liebs.de - Postfach 7143, 21315 Lüneburg
Dieser Brief nun, angeblich verfasst von Angelika W., soll nun was besagen?
„Sehr geehrte Frau Liebs, sollten Sie in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Frauke gestanden haben, dann schreiben Sie mir bitte zurück. Ich kann Sie leider nicht persönlich aufsuchen oder anrufen, darum bleibt mir nur der Briefkontakt. (...) Sollte Ihnen ‚Frauke‘ nichts sagen, dann entschuldigen Sie bitte. Aber falls doch bitte bitte mir zurückschreiben, vielleicht kann ich helfen.“
Wenn ich mir das alles so ansehe, dann komme ich zu dem Ergebnis:
Schwimmt wie eine Ente, watschelt wie eine Ente, sieht aus wie eine Ente
das ist eine Ente