Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen
02.11.2016 um 07:19frauZimt schrieb:Kein Patient möchte, dass intime Dinge über ihn verbreitet werden:Allerdings. Nur -das kann man in der Praxis als Patient kaum kontrollieren einerseits und anderseits wird man oft genötigt den Hausarzt aus der Schweigepflicht zu entbinden. ;)
frauZimt schrieb:Wenn die ärztliche Schweigepflicht allgemein als Larifari angesehen wird, lassen sich Menschen, die einen Arzt dringend nötig haben, nicht mehr behandeln.Naja, wir erleben doch täglich dass sie in der Praxis nichts taugt. Nehmen wir dieses Rundschreiben jetzt wegen der Sache in Hamburg -warum sollte die kassenärtzliche Vereinigung das machen, wenn sie überzeugt wäre dass eh kein Arzt was sagt? Oder der syrische Flüchtling der angeblich einen Bombenanschlag geplant hatte - aus dem Befund der Psychologin und die daraus sich ergebenen Haftumstände deutet alles darauf hin, dass alles mit der Gefängnisleitung abgesprochen wurde. Klar spricht man hier von Gefahr für andere (was die Auskunft der Befunde rechtfertigt), aber hätte man denn bei depressiven Menschen nicht grundsätzlich die Rechtfertigung dass sie sich und andere was antun könnten?
Was ich damit sagen will, dass der Staat bzw. der Gesetzgeber sich genug Hintertürchen offen gelassen hat um ggf. die Schweigepflicht auszuhebeln.