Suinx schrieb:Die ärtzliche Schweigepflicht ist in meinen Augen ohnehin halli-galli, da sie nur in der Theorie existiert...
Nimm die ärztliche Schweigepflicht nicht auf die leichte Schulter. Kein Patient möchte, dass intime Dinge über ihn verbreitet werden:
Herr X. ist impotent
Frau Y kann keine Kinder bekommen
Herr Z hat Wahnvorstellungen
Frau XY hat Aids
Wir vertrauen den Ärzten die privatesten, geheimsten Dinge an- und damit das geschehen kann, muss der Rahmen diskret sein.
Wenn die ärztliche Schweigepflicht allgemein als Larifari angesehen wird, lassen sich Menschen, die einen Arzt dringend nötig haben, nicht mehr behandeln.
Z.B. Frauen nach einer illegalen Abtreibung.
Ärzte melden Verletzungen z.B , wenn sie ein Verbrechen dahinter vermuten. (Ich würde sagen, dass auch meldepflichtige Krankheiten darunter fallen).
All das muss aber in verantwortlicher Weise geschehen, damit das Vertrauen als Ganzes gewahrt bleibt.
Wahrscheinlich bin ich sensibler dafür, weil ich dörflich wohne. In meiner Zeit in einer Millionenstadt, haben mich die 5 000 anderen Patienten meines Arztes nicht gekannt. Wenn ich nun zum Arzt muss, kenne ich jeden, der im Wartezimmer sitzt.
In dem Mordfall werden die Ärzte teilweise von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden. "Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut. Es kann jedoch Einzelfälle geben, in denen ein Bruch der Schweigepflicht gerechtfertigt ist - beispielsweise, wenn ein Arzt Anhaltspunkte dafür hat, dass von einem Patienten eine konkrete Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen ausgeht", sagte Sandra Wilsdorf, Sprecherin der Ärztekammer. In diesem Fall dürften die Ärzte auch sensible Informationen mit Ermittlungsbehörden teilen.
Quelle:
http://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article208624323/Aerztekammer-lockert-Schweigepflicht-im-Mordfall-Victor.html