Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere
29.10.2016 um 08:19Ich denke auch, wir sollten uns nicht auf eine Debatte über Schwule einlassen. Das ist hier OT und führt schnell den ganzen Thread ins Chaos. Möge es reichen, zu wissen, dass Schwule selbstverständlich genauso straffällig werden können und werden wie heteros.
Dann wurde hier erwähnt, dass Rouven von Deutschland ausgeliefert hätte werden können - das stimmt nicht! Das Grundgesetz verbietet Deutsche auszuliefern. Zwar hat man aus merkwürdigen Gründen das GG geändert, so dass es eine Auslieferung an einen EU Staat erlaubt, aber eben auch nur dorthin. Wäre Rouven nach Deutschland gelangt, hätte er nicht ausgeliefert werden können. Das heisst aber nicht, er wäre straffrei geblieben, eine deutsche Staatsanwaltschaft hätte dann Anklage gegen ihn erheben können, da nach deutschem Recht seine Tat genauso strafbar ist wie nach amerikanischem. Er hätte dann einen Prozess in Deutschland gehabt, allerdings nach deutschem Recht, also mit einer weitaus geringeren Strafandrohung.
Die Sache mit dem KP auf dem Laptop ist wohl so gewesen, dass gerade als das FBI auftaucht, jemand sich einen KP auf dem Laptop angeschaut hat. Das widerspricht nicht einer generellen Umsicht, die Sachen sonst im Haus zu verstecken, zum Beispiel im Kleiderschrank. Ist halt Pech, wenn man sozusagen auf frischer Tat ertappt wird.
Was das Netzwerk, z.B. auf gigatribe angeht, ist es richtig: die KP liegen nicht einfach so im Internet herum, es bedarf meist einer persönlichen Ansprache um in ein Tauschnetzwerk zu gelangen. Und das wird Rouven ja auch vorgeworfen: dass er gechattet hat, dass es live chats gab, unter anderem eben auch mit einem FBI undercover Agenten.
Man wird sehen.
Dann wurde hier erwähnt, dass Rouven von Deutschland ausgeliefert hätte werden können - das stimmt nicht! Das Grundgesetz verbietet Deutsche auszuliefern. Zwar hat man aus merkwürdigen Gründen das GG geändert, so dass es eine Auslieferung an einen EU Staat erlaubt, aber eben auch nur dorthin. Wäre Rouven nach Deutschland gelangt, hätte er nicht ausgeliefert werden können. Das heisst aber nicht, er wäre straffrei geblieben, eine deutsche Staatsanwaltschaft hätte dann Anklage gegen ihn erheben können, da nach deutschem Recht seine Tat genauso strafbar ist wie nach amerikanischem. Er hätte dann einen Prozess in Deutschland gehabt, allerdings nach deutschem Recht, also mit einer weitaus geringeren Strafandrohung.
Die Sache mit dem KP auf dem Laptop ist wohl so gewesen, dass gerade als das FBI auftaucht, jemand sich einen KP auf dem Laptop angeschaut hat. Das widerspricht nicht einer generellen Umsicht, die Sachen sonst im Haus zu verstecken, zum Beispiel im Kleiderschrank. Ist halt Pech, wenn man sozusagen auf frischer Tat ertappt wird.
Was das Netzwerk, z.B. auf gigatribe angeht, ist es richtig: die KP liegen nicht einfach so im Internet herum, es bedarf meist einer persönlichen Ansprache um in ein Tauschnetzwerk zu gelangen. Und das wird Rouven ja auch vorgeworfen: dass er gechattet hat, dass es live chats gab, unter anderem eben auch mit einem FBI undercover Agenten.
Man wird sehen.