milinda schrieb:Ich meine es so: Frau B.H. hatte EIN Eindringen in ihre Wohnung erlebt. Ich könnte mir vorstellen, dass eine alleinstehende Frau mit einem Kind in einer Erdgeschosswohnung häufiger einer Gefahr durch Stalker ausgesetzt ist, als in einer festen Partnerschaft bzw. in einer höheren Mietetage.
Das ist Quatsch.
Frau B.H. war in der Erdgeschosswohnung unbekümmert, wenn sie die Balkontür aufließ - trotz des einen Vorfalls. Sie soll eben nicht ängstlich gewesen sein.
Das widerspricht sich aber zu dem, was Du davor geschrieben hast.
Was so ein echter Stalker ist, der lässt sich auch nicht davon beirren, wenn eine Frau mit Kind
in der 4. Etage wohnt. Habe ich schon selbst erlebt.
Aus meiner Sicht hatte der Täter zugeschlagen, bevor sein Stalking aufgeflogen wäre. Der Täter kam vermutlich einfach nicht an sein Objekt der Begierde heran. Wenn er derselbe Täter war, der ein Jahr zuvor in ihre Wohnung eingedrungen war, könnte sein Trieb ihn dazu gebracht haben.
Der war doch schon längst aufgeflogen, wenn das, was BH im neuen xy-Bericht zugeschrieben wird. Da sagt sie doch
zu ihrer Schwester, daß das jemand wäre, der sich in sie (BH) verguckt habe.
Wenn er es geschafft hätte, sein Opfer zu verunsichern, hätte er es nach seiner Theorie schaffen können, dass sein erschöpftes Opfer in seine Arme fällt. Da es ihm nicht gelang, sein Opfer zu schwächen, er vermutlich keine geeigneten Mittel sah, er evt. kurz vor der Abschiebung stand, setzte er seine Drohung gegenüber dem Koch in jener Nacht um. Er wollte nicht auf Nimmerwiedersehen gehen - ohne sie.
Was meinst Du damit? Verunsichern? In die Arme fallen?
Wie kommst Du auf die Idee, daß er kurz vor einer Abschiebung stand?