In etwa einem Monat werden wir Zellners neue Berufunsgeingabe zu lesen bekommen (Deadline 20. Dezember). Wer sich schon vorab damit vertraut machen will, inwieweit und wie die vorangegangenen Entscheidungen von Richterin Angela Sutkiewicz kritisiert werden werden, und warum die Berufung selbst allein schon wegen der vielen Rechstfehler und auch Rechstverstöße dieser einen Richterin sehr gute Erfolgsaussichten hat, sollte sich diese sehr guten kritischen Analysen ihrer wesentlichen Urteile durchlesen:
Zur Ablehnung des Hauptantrags (Motion For Post Conviction Relief):
https://redd.it/7eleloZur Ablehnung der Motion for Relief und Motion for Reconsideration :
https://www.reddit.com/comments/7hk8u9 (Archiv-Version vom 10.06.2023)Zur Ablehnung der aktuellen Motion to Supplement zur Beifügung des unterdrückten Beweismaterials auf der CD mit Inhalten des Dassey Computers inkl. dem verheimlichten bericht von Det. Velie:
https://www.reddit.com/comments/9gm4hjWichtig, und in den Links noch nicht enthalten: Da der Fall schon beim Berufunsgericht gelandet war, als die fragliche CD bekannt wurde, hatte der Wisconsin Court of Appeals das Verfahren zur Beifügung der CD an Richterin Sutkiewicz zurückverwiesen. Dazu wurde ein genauer Fahrplan, Zeitplan und ein Umfang der Beweiswürdigung vom Berufungsgericht vorschrieben. Das Berufungsgericht, offensichtlich bereits alarmiert durch Sutkiewicz frühere Arbeit an diesem Fall, hat dazu vorab alle Unterlagen angefordert und klar gemacht, dass sie diese auf Rechtsfehler prüfen wird. Sutkiewicz hat keine der Maßgaben eingehalten.
Mehr noch:
Die Ablehnung der Motion To Supplement hat sie als Memorandum Decision Order erlassen; dabei handelt es sich um eine Urteilsform deren Inhalt, in aller Regel, in einer Berufung nicht mehr thematisiert oder besprochen werden darf. Eben daher dürfen eigentlich nur Berufungsgerichte und Bundesgerichte sie verwenden, und nicht eine Bezirksrichterin.
Sutkiewicz hat also versucht ein Dokument, wie sie offenbar hofft, für das Berufungsgericht als nicht diskutierbar zu versiegeln, in dem sie allen Ernstes rechtswidrig begründet hat, dass es sich zwar um entlastendes und der Verteidigung verheimlichtes Bewiesmaterial handelt, die CD aber nicht illegal (!) vorenthalten worden sei, weil es das Versäumnis des Angeklagten gewesen sei nicht explizit nach der CD, von deren Existenz er gar nichts wissen konnte, gefragt zu haben.
Ob sie damit durchkommt steht noch sehr in Frage, würde ich sagen.