pfiffi schrieb am 26.12.2015:Über die Behauptungen des Gerichts kichern die Hühner auf jedem bayrischen Bauernhof. Es ist leider eine Tendenz zu beobachten, dass selbst dann, wenn die Justiz einen Fehler nicht mehr länger verschweigen kann, man irgendwie einen Dreh sucht, dem Freizusprechenden noch eine zu verpassen.
In Fall Rupp wird das besonders deutlich, hier wollte das erste Gericht erst gar nicht die Wiederaufnahme zulassen, obgleich sich durch den Fund der Leiche alles geändert hat.
Für mich ist die ein TEIL der bayrisches Justiz schlicht und einfach korrupt. Statt aufzuklären, wie diese offensichtlich falschen Geständnisse zustande kamen und so aus den Fehlern lernen zu können, versucht man erst gar nicht das Wiederaufnahmeverfahren zuzulassen. All das dann doch nicht anders ging, wurde am Ende die Familie unter einem generellen Tatverdacht vom Gericht gelegt, obgleich die Todesursache in Wirklichkeit nicht mehr 100%ig feststellbar war, da der Hals durch Fischfraß nicht mehr vorhanden war. Es gab kein einziges bewiesenes Indiz für ein Tötungsdelikt und das wäre erst Voraussetzung für igendeinen Spruch in dieser Richtung, das muss dem Richter damals auch offensichtlich gewesen sein. Für mich war dieser Richter einfach nur korrupt.
Mittlerweile hat der EGMR geurteilt, dass solche Behauptungen von Richtern nicht mit den Menschenrechten verträglich sind. Auch das sollte eigentlich schon vorher jedem Richter klar gewesen sein.
Aber auch im Justizskandal Worms hat ein Richter ähnlich getönt nur um alles unter den Teppich kehren zu können, damit die schweren Verfehlungen der Ermittler nicht so sichtbar wurden. Glücklicherweise war da ein anderer Richter von einer ganz anderen Art und hat sich bei den Angeklagten entschuldigt, aber letzteres kommt extrem selten vor, ich kenne da keinen anderen Fall, dass sich ein Gericht im Namen des Staates bei den Angeklagten entschuldigt hat.
pfiffi schrieb am 26.12.2015:Man kann gegen eine fehlerhafte Urteilsbegründung nicht in Revision gehen nach Freispruch. Ein Ärgernis.
Wie gesagt, in einem andern Fall hat der EGMR diese Art der Rechtsprechung mit dem EMRK für nicht vereinbar gehalten. Man hätte schon etwas machen können, aber letztenlich kann man dieses EGMR-Urteil nun auch auf den Fall Rupp anwenden. Der Richter hätte diese Behauptung niemals in seinem Urteilsspruch verlauen lassen dürfen, damit brauchen wir ighn hier auch nicht mehr diskutieren.
Aber das ist hier OT, bei Interesse sollte man das im Rupp-Thread weiter dikutieren.