@allAngehörige werden mit Sicherheit , als erste informiert werden.
Jedoch nicht in der Form, das man ihnen alle Details mitteilt.
Das geht aus dem Grund nicht, weil es sich um " Täterwissen " handelt,
und dieses für die Beweisführung, der Anklageschrift durch den Staatsanwalt benötigt wird.
Damit da nichts nach außen dringt, werden auch Angehörige erst zu einem späteren Zeitpunkt, detailliert informiert .
Journalisten beziehen ihr Wissen durch die Pressestelle der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Die Gerichtsmedizin, darf alleine gar nichts raus geben.
Trotzdem wird es immer mal wieder, zu undichten Stellen kommen.
Doch sollte man diese Informationen , mit sehr viel Vorsicht genießen.
Gesundes skeptisches lesen und verarbeiten, ist angebracht.
Erst wenn Anklage erhoben wird, wird man mehr Klarheit bekommen.
Bis dahin , bewegt man sich im Raum der Vermutungen.
Es ist gut, das ein Täter gefasst wurde .
Jedoch gebe ich zu bedenken, das noch viele frei herumlaufen, und
nicht einem Täter, möglicher Weise alle ungeklärten Taten zu zuordnen sind.