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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

4.150 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin, Entführung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 05:52
@Knorz
Zitat von KnorzKnorz schrieb:@FF
der Vater ist mit ihm unfassbar tyrannisch umgegangen!
Sagt wer? Könntest Du bitte, die Quelle verlinken und gegebenenfalls zitieren. Wessen Worte waren das? Deine, die von S.S., die vom Psychiater oder wem?


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 05:54
Ich würde gerne etwas zur Sozialisation des Herrn S. loswerden.
Dass sie nicht stattgefunden hat, wage ich zu bezweifeln. Herr S. ist nicht als Wolfsjunge im Wald groß geworden. Er wurde erzogen, durch die Mutter und die Oma ggf. sogar liebevoll, er besuchte die Schule, hatte (wenn auch wenige) Freunde/Kumpel, absolvierte Ausbildungen pp..
Ob nun diese Sozialisation so erfolglos gewesen ist? Er hat als Soziales Wesen einen Beruf ausgeübt, ist Teil einer Familie, hat ein Hobby.
Defizitär ist sie sicherlich, aber dass sie nicht stattgefunden haben soll, glaube ich nicht. Hat er nicht gesagt: Sowas macht man nicht! Kleine Jungs entführen und umbringen. Werte und Normen wurden anscheinend vermittelt.
Sozialisation ist im Übrigen ein lebenslanger Lernprozess und findet statt, wo immer Menschen zusammen leben. Also auch in einer JVA. Herr S. wird nicht dauerhaft in Isolationshaft sitzen.
Um die Sozialisation würde ich mir also eher weniger Sorgen machen. Viel schlimmer finde ich die Entwicklung seiner Sexualität. Das wird dann Aufgabe einer Therapie sein, zu schauen, WARUM Herr S. keine Beziehung zu Frauen eingehen konnte.
Auch ich denke, dass er Missbrauch in irgendeiner Form erleben musste.

Beste Grüße!


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 11:20
@Frau.N.Zimmer
Zeugen: 'Silvio S.' kam gut mit Kindern aus' BZ-Berlin vom 21.06. dritter Prozesstag.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 12:04
Silvo hat meiner Meinung nur "funktioniert" . Man kann wohl davon sprechen das bei der Sozialisierung was gewaltig schief gelaufen ist. Was Hänschen nicht lernt lernt Hans nimmer mehr. Die Rolle der Eltern würde ich in dem Zusammenhang eher kritisch sehen. Aber sie haben mit dem Verbrechen nix zu tun darum sollte man das nicht weiter betrachten.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 14:55
Hallo an alle

Weiß hier irgendjemand Bescheid, wie das jetzt weitergeht bzgl des Strafprozesses?
Beide Seiten haben Revision eingelegt, das Urteil solle geprüft werden.

Wie lang dauert soetwas und was passiert in der Zwischenzeit?
Wenn das Urteil somit nicht rechtskräftig ist, bleibt S. dann in Untersuchungshaft oder wird vollstreckt da die Morde unbestritten sind und es in dem folgenden Prozess um die Sicherungsverwahrung geht.

Man liest und hört gar nichts mehr, dass aber gar nichts mehr passiert, kann ich mir nicht vorstellen.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 15:41
@Herzsonne

So etwas dauert immer etwas länger.

Erst mal muss das Landesgericht eine ausführliche Urteilsbegründung schreiben.

Erst ein Monat nach der Zustellung dieser Begründung muss dann von den Seiten die Revisionsbegründung vorliegen.

Was die StA mit der Frage der Sicherungsverwahrung will, verstehe ich nicht ganz, schließlich vertritt der BGH die Rechtsansicht, dass die Sicherungsverwahrung keinen größeren Schutz bietet, als die Erkennung der Schwere der Schuld. Sprich, wenn die Voraussetzungen für die Entlassung bei der Verurteilung wegen besondere Schwere der Schuld vorliegt, sind die Bedingungen auch zur Entlassung aus der Sicherungsverwahrung erfüllt.

Ich schätze mit dieser BGH-Ansicht wird das Landesgericht auch das entsprechend begründet haben.

Ich würde die Revision der StA nur dann als sinnvoll ansehen, wenn die Revision des Angeklagten bzgl. der besonderen Schwere der Schuld Erfolg hätte, damit dann nochmals die Frage der Sicherungsverwahrung gestellt werden kann. Vielleicht wäre das andernfalls nicht mehr möglich, was ich aber eher nicht glaube, da die Folgen nicht schwerer für den Angeklagten wären, wenn die besonderen Schwere der Schuld durch Sicherungsverwahrung ersetzt wird.

Und solange ein Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt der Angeklagte in U-Haft, falls die Gründe hierfür noch ausreichend sind, was vorliegend sicher der Fall sein dürfte.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 16:08
@SCMP77

Ganz vielen lieben Dank für die tollen Informationen.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 16:35
Interessant fände ich auch,wann das weitere Ermittlungsverfahren inkl. Bewegungsprofil "in Fahrt" kommen, denke aber erst nach der Revisionsprüfung und anschließendem rechtskräftigem Urteil. Wird sich wohl noch Monate hinziehen. Denke auch, dass beide Anträge nicht durchkommen, denn schließlich ist S. Freilassung massiv erschwert durch die Schwere der Schuld. Aus diesem Grund hat es mich weder bei S. noch beim Maskenmann Martin Ney geschockt, dass keine SV verhängt wurde bzw. bei Ney diese revidiert wurde. Bin mir sicher,dass wenn S. rauskommt, das frühestens in 20 Jahren geschieht


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 16:48
@Lena781
toll! dann wäre er ja im besten Alter! immer noch sexuell aktiv und persönlichkeitsgereift durch 20 Jahre Knasterfahung! und wer wartet da auf ihn? Der Vater und die Oma sind gestorben und die Mutter ist Mitte Siebzig. Weisst du was? Darüber nach zu denken macht mir Angst....


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 17:23
@Knorz
Er wird nicht automatisch nach 20 Jahren entlassen. Nur wenn gerichtlich festgestellt werden sollte, dass er nicht mehr gefährlich ist. Wenn aber eine Person gerichtlich als nicht mehr gefährlich gilt, kann man auch keine Sicherungsverwahrung mehr begründen, denn das ist die Voraussetzung dafür. Daher ist es vollkommen schnurz, ob Sicherungsverwahrung angeordnet wurde oder nicht.

Ein Problem ist natürlich, zu beurteilen bzw. gerichtlich festzustellen, ob jemand noch als gefährlich gilt, aber das Problem stellt sich hier ganz unabhängig von der Sicherungsverwahrung.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 17:41
Ich denke, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass er nach 20 Jahren rauskommt. Musste da an Tonny Rieken denken. Dieser hatte nach 15 Jahren 2012 seine Haftprüfung und kann frühestens 2021 eine erneute stellen. Da kann man hoffen, dass fähige Gutachter S. begutachten. Der angesprochene Punkt mit der Familie hatte mich auch damals nachdenklich gestimmt. Besonders die Großmutter scheint ein wichtiger Anker. Besuch scheint er ja nur von Mutter und ihr zu bekommen. Seine Nichte wäre im Falle einer Freilassung auch schon um die 30. Ich sehe es als kritisch, dass er irgedwann auch den familiären Halt veliert. Für was dann noch "angepasst" leben? Sehe da einen großen Risikofaktor.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 18:38
@SCMP77
Denke der Statsanwalt will nur auf Sicherheit gehen , falls die Revision der Vt erfolg hat .


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 19:21
Erstmal ist S.aus dem Verkehr gezogen,das ist das wichtigste.Kann sein,das erst das Bewegungsprofil ausgewertet wird,dann kann man sich nämlich das ganze Revisionsverfahren schenken.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

05.09.2016 um 20:10
@Tsunamisnap
@simson323232

Die Revision prüft nur, ob das Verfahren vor dem Landgericht nach rechtlichen Grundsätzen einwandfrei geführt wurde. Mehr nicht. Nur wenn es begründete Zweifel an der Verfahrensführung gibt und somit das Urteil bei formvollendeter Prozessführung ein anderes gewesen wäre (z.B. unter Berücksichtigung nicht behandelter elementarer Fakten), dann kann das Revisionsgericht das Urteil aufheben und eine andere Kammer des Landgerichts damit beauftragen, den Prozess um die beanstandeten rechtlichen Aspekte noch einmal zu führen.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.09.2016 um 03:43
Die Revision wurde eingelegt,von Staatsanwalt Petersen,weil er die Sicherheitsverwahrung ,die er beantragt hat ,erreichen will und nicht um evtl Verfahrensfehler nachzuweisen.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.09.2016 um 09:07
@Tsunamisnap
Das wäre jedoch eine Neubewertung in der Sache. Eine Neubewertung kann nur dann erfolgen, wenn Verfahrensfehler vorher nachgewisen wurden. Wie ich schon sagte, ist Sicherungsverwahrung letzendlich auch dann aufzuheben, wenn jemand freikommt, der wegen Mordes mit der besonderen schwere der Schuld verurteilt wurde. Sicherungsverwahrung erhöht in einem solchen Fall nicht die Sicherheit der Bevölkerung - zumindest ist das die Rechtsansicht des BGH. Zusätzliche Sicherungsverwahrung wäre in diesem Fall von der Wirkung her wie ein weißes Schimmel.

Verfahrensfehler wären beispielsweise Verstoß gegen rechtliches Gehör. Nehmen wir mal an die StA hätte gegen diese Rechtsansicht des BGH konkret neue Gegenargumente gegenüber dem Landgericht vorgebracht und das Gericht hat diese bei seiner Begründung ignoriert oder es hätte gar den ganzen Antrag ohne Begründung einfach ignoriert, dann könnte ein Verfahrensfehler vorliegen. Erst dieser Rechtsfehler würde einen Neubewertung ermöglichen.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

06.09.2016 um 14:43
@SCMP77
herzlichen Dank für die Informationen:)


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