http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.mord-auf-stuttgarter-pragfriedhof-anklaeger-fordert-hoechststrafe.2eab7188-5097-48d9-b0e9-9cd4b2a304db.htmlMord auf Stuttgarter Pragfriedhof
Ankläger fordert Höchststrafe
Hat der 30 Jahre alte Mann seine Bekannte Lena W. auf dem Pragfriedhof zu Tode geprügelt? Und wenn ja, warum? Am Mittwoch will das Landgericht Stuttgart das Urteil verkünden. Der Staatsanwalt hat lebenslang beantragt, der Verteidiger einen Freispruch.
Weiter könnten die Standpunkte nicht auseinanderliegen. „Die Täterschaft des Angeklagten steht fest“, sagt Staatsanwalt Andreas Kienle. „Ich bin von der Unschuld meines Mandanten überzeugt“, hält Verteidiger Jerome Bauer dagegen. Und der 30-Jährige auf der Anklagebank? Er hat während des gesamten Prozesses vor der 9. Schwurgerichtskammer geschwiegen. Am Ende der Plädoyers ergreift er doch noch das Wort: „Für mich war Lena ein ganz liebes Mädchen. Ich habe sie gern gehabt, es gab nie Stress. Ich habe sie nicht getötet“, sagt der gelernte Koch und Freizeitpianist.
Die junge Frau, die wenige Tage nach ihrem gewaltsamen Tod am 9. September 2015 eine Ausbildung zur Erzieherin hätte beginnen sollen, hatte gut zwei Monate bei dem Angeklagten in Zuffenhausen quasi zur Untermiete gewohnt. Dann brannte es Anfang August 2015 in dem Gebäude. Der 30-Jährigewurde als Brandstifter verdächtigt, da er früher schon mehrmals Feuer gelegt hatte. Die Ermittlungen verliefen im Sande. Lena W. zog zu ihren Adoptiveltern, die sie einst zwei Tage nach ihrer Geburt zu sich genommen hatten. Der Angeklagte zog zu seiner Mutter an den Nordbahnhof. Es gilt als sicher, dass der 30-Jährige und die junge Frau keine Liebesbeziehung unterhielten. Offenbar trugen sie sich aber mit dem Gedanken, schon aus finanziellen Gründen wieder zusammen eine Wohnung zu beziehen.
Der Staatsanwalt sagt, der Angeklagte habe an jenem 9. September vorgetäuscht, eine Wohnung besichtigen zu wollen. So habe er die 21-Jährige auf den Pragfriedhof in den Stuttgarter Norden gelockt. „Was auf dem Weg zum Friedhof vorgefallen ist, wissen wir nicht“, so Ankläger Kienle. Am Tatort jedenfalls habe der Mann Lena W. ein Tongefäß auf den Kopf geschlagen – mehrmals. Dann habe er die Frau mit Tritten gegen den Kopf malträtiert. Schließlich habe er sich auf den Brustkorb des Opfers gekniet um sicherzustellen, dass es erstickt. Gegen Mitternacht habe der Angeklagte noch drei Textnachrichten aufs Handy der 21-Jährigen geschickt, um von seiner Täterschaft abzulenken.
Nahe des Tatorts lag der abgebrochene Bügel einer Sonnenbrille
Vor allem die kriminaltechnischen Befunde hätten den mehrfach wegen Betrugs und Brandstiftung vorbestraften Mann überführt, so der Staatsanwalt. Auf seinem Hemd und auf seinen Schuhen wurde Blut des Opfers sichergestellt. Auf Scherben des Tongefäßes fand man seine DNA. Nahe des Tatorts lag der abgebrochene Bügel seiner Sonnenbrille. Auch habe niemand von einem Besichtigungstermin für eine Wohnung gewusst. Der Angeklagte hatte bei der Polizei gesagt, Lena habe eine Wohnung anschauen wollen. Tatsächlich habe der 30-Jährige diesen Termin vorgetäuscht. so der Staatsanwalt. Nur mit einem Motiv für die Bluttat kann Ankläger Kienle nicht dienen.
Trotzdem wirft er dem 30-Jährigen einen heimtückischen Mord vor. Heimtücke deshalb, weil man bei Lena W. keinerlei Abwehrverletzungen festgestellt hatte. Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von Totschlag ausgegangen. Jetzt beantragt der Ankläger eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Verteidiger: Blutspuren auf Hemd und Hose sind minimal
„Bei mir sind mehr Fragen offen als geklärt“, sagt dagegen Verteidiger Bauer. Es wäre seinem Mandanten, wenn er denn der Täter wäre, doch ein Leichtes gewesen, Hemd und Schuhe verschwinden zu lassen. Bei seiner ersten Vernehmung, damals noch als Zeuge, habe er zugegeben, mit Lena auf dem Friedhof gewesen zu sein. Dies tue man nicht als Täter. Die Blutspuren auf Hemd und Schuhen seien minimal und könnten nicht von solch einer brutalen Tat stammen. Das Blut sei vielmehr zwei Tage zuvor auf seiner Kleidung gelandet, als Lena Nasenbluten gehabt habe. Auch habe es die Polizei versäumt, nach anderen möglichen Tätern zu suchen – zum Beispiel nach dem Ex-Freund und nach Bekannten des Opfers, die sich zur Tatzeit ebenfalls im Bereich des Friedhofs aufgehalten hätten. „Er will nicht für die Tat eines anderen ins Gefängnis gehen“, sagt Verteidiger Bauer. Er beantragt einen Freispruch.
„Unser schönstes Geschenk wurde mit furchtbarer Gewalt getötet“, sagt der Adoptivvater mit brüchiger Stimme. Ein großer Teil ihrer Zukunft sei für ihn und seine Frau vorbei. „Wir haben die Lebensfreude verloren“, ergänzt die Mutter. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.