Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart
25.03.2016 um 13:21Ja,und die Ermittlungen ergaben ja,dass der ex in der Nähe vom Friedhof war.due Ermittlungen sind längst abgeschlossen,sonst Stände er ja noch nicht vor Gericht.
Dornröschen schrieb:......., der aber über ein Alibi verfügt? Denkst Du, das Alibi ist wasserdicht?Außer des Alibis gab es weder ein Motiv noch Hinweise oder Spuren.
ChrisG79 schrieb:Ja,und die Ermittlungen ergaben ja,dass der ex in der Nähe vom Friedhof war.due Ermittlungen sind längst abgeschlossen,sonst Stände er ja noch nicht vor Gericht.@ChrisG79
Eichhoernchen2 schrieb:Außer des Alibis gab es weder ein Motiv noch Hinweise oder Spuren.@Eichhoernchen
Nach dem jetzigen Stand sind noch drei Verhandlungstage anberaumt, davon ist einer für das Plädoyer und einer für das Urteil vorgesehen. Da kann nicht mehr viel kommen.
Dornröschen schrieb:Ich hatte zuvor schon einmal geäußert, dass mir das mutmaßliche Nach-Tat-Verhalten des Beschuldigten verdächtig unverdächtig vorkommt.Genau das bringe ich auch nicht mit den Spuren am Tatort in Einklang.
Eine Frage beschäftigt mich auch noch sehr, vielleicht weiß @Eichhoernchen oder jemand anderer das :Die Kontaktdaten dürften mit Sicherheit bekannt sein. Ein Handy ist aber nicht an einer bestimmten Person fixiert. Ohne zu wissen wann und wo das Handy abhanden gekommen ist, können keine Rückschlüsse gezogen werden.
………………………., wer wann mit wem Handy-Kontakt am Tatabend hatte.
Eichhoernchen2 schrieb:Ohne zu wissen wann und wo das Handy abhanden gekommen ist, können keine Rückschlüsse gezogen werden.Da hast Du natürlich auch wieder recht.
ChrisG79 schrieb:Darauf warten wir ja auch noch im Prozess.Die Handy-Datenauswertung wurde schon abgehandelt, deshalb hatte ich ja noch mal nachgefragt.
Eichhoernchen2 schrieb am 25.03.2016:Nach dem jetzigen Stand sind noch drei Verhandlungstage anberaumt, davon ist einer für das Plädoyer und einer für das Urteil vorgesehen. Da kann nicht mehr viel kommen.Laut Gerichtsseite sind zusätzlich zu den Sachverständigen 27 Zeugen geladen.
Spliff schrieb:Laut Gerichtsseite sind zusätzlich zu den Sachverständigen 27 Zeugen geladen.Mal sehen was sich am morgigen Termin ergibt.
Da müssten also dann doch noch einige kommen.
Stand: 29.3.2016, 14.30 Uhr
Neue Beweisanträge im Prozess um Tote auf dem Pragfriedhof
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau auf dem Pragfriedhof in Stuttgart könnte länger dauern als geplant. Der Angeklagte muss sich wegen Totschlags verantworten. Er soll die 21-jährige im September auf dem Pragfriedhof mit einem Tongefäß erschlagen haben. Der gelernte Koch bestreitet die Tat. Sein Verteidiger Jerome Bauer stellte heute rund dreißig Beweisanträge. Die Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts will am Nachmittag über die Beweisanträge entscheiden.
Tote auf Pragfriedhof in Stuttgart - Gutachter erklärt Angeklagten für schuldfähighttp://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.tod-einer-21-jaehrigen-in-stuttgart-gutachter-erklaert-angeklagten-fuer-schuldfaehig.17cc511b-0883-4a5b-980e-7053bc9aff88.html
Der Mann, der die 21-jährige Lena W. im September 2015 auf dem Stuttgarter Pragfriedhof erschlagen haben soll, ist laut dem Gutachter voll schuldfähig. Dabei weist der 30-Jährige eine „verheerende Biografie“ auf.
Stuttgart - Eigentlich sollte im Prozess um den gewaltsamen Tod der 21-jährigen Lena W. im September 2015 auf dem Pragfriedhof am Dienstag plädiert werden. Doch Jerome Bauer, Verteidiger des wegen Totschlags angeklagten Stephane V., wartete am Ende der Beweisaufnahme mit einer ganzen Reihe von Beweisanträgen auf.
Der 30-jährige Stephane V., mehrfach vorbestrafter Koch und Teilzeitpianist, soll Lena W. am späten Abend des 9. September vorigen Jahres auf dem Friedhof totgeschlagen haben – erst mit einem Tongefäß, dann mit Fäusten und Tritten. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Ein mögliches Motiv ist in dem Prozess bis dato nicht genannt worden. Die junge Frau hatte eine Zeit lang bei dem 30-Jährigen gewohnt, soll aber keine Liebesbeziehung mit ihm unterhalten haben.
Blut auf Hemd und Schuhen
Verteidiger Bauer hat unter anderem die Anträge gestellt, man müsse nochmals den Todeszeitpunkt bestimmen, den Tatort in Augenschein nehmen und klarstellen, dass sich häufig unterschiedliche Gruppen nachts auf dem Pragfriedhof herumtreiben. Mit dem Ergebnis der Untersuchung des Hemds und der Schuhe, die der Angeklagte bei der Tat getragen haben soll, ist Bauer ebenfalls nicht zufrieden. Man hatte Blut des Opfers auf den Kleidungsstücken festgestellt. Allerdings müsste auf Hemd und Schuhen viel mehr als das letztlich festgestellte Blut sein, wenn der 30-Jährige Lena W. erschlagen haben soll, so der Verteidiger. Die Richter der 9. Strafkammer des Landgerichts haben alle Anträge abgelehnt.
Zuvor hatte der psychiatrische Gutachter dem Angeklagten eine volle strafrechtliche Verantwortlichkeit bescheinigt. Zwar weise Stephane V. eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf, die Ausfluss seiner „verheerenden Biografie“ sei. Trotzdem sei er voll schuldfähig – falls er die Tat denn begangen habe, so der Gutachter.
Mutter „kalt und hartherzig“
Stephane V. komme aus einer „höchstproblematischen Familie“. Seine Mutter habe nie eine emotionale Bindung zu ihm aufbauen können. Schon in frühester Jugend seien deshalb Verwahrlosungstendenzen aufgetreten. Seine Tante bezeichnet seine Mutter als „kalt und hartherzig“. Zehn Jahre verbrachte der Angeklagte im Heim. Nachdem er mehrmals Brände gelegt hatte, wurde er in die Psychiatrie eingewiesen. Zwar absolvierte er die Lehre zum Koch, wurde aber immer wieder straffällig. Seine Vita weist jedoch keine Gewaltdelikte auf.
Vor dem zweiten Prozesstag hatte der 30-Jährige in seiner Zelle Tabletten geschluckt und wurde auf die Intensivstation gebracht. Ob dieser Suizidversuch ernst zu nehmen war, ist unklar. Er besteht darauf, Lena W. nicht umgebracht zu haben. Er habe keinen Grund dafür gehabt.
Der Prozess wird am 11. April voraussichtlich mit den Plädoyers fortgesetzt.
Bluttat auf Friedhof - Plädoyers verzögern sich
Beweisaufnahme abgeschlossen - Schlussreden auf 11. April verschoben
Stuttgart (seb) - Stephane V. soll im vergangenen September auf dem Pragfriedhof die 21-jährige Lena W. erschlagen haben. Der Prozess neigt sich dem Ende zu: Am sechsten Verhandlungstag standen eigentlich die Plädoyers auf dem Programm. Aufgrund etlicher Beweisanträge, die der Verteidiger gestern im Landgericht stellte, kam es jedoch nicht dazu. Die Schlussreden sind nun für den 11. April eingeplant.
Mit rund 30 neuen Aspekten musste sich die 9. Schwurgerichtskammer gestern auseinandersetzen. Einen Großteil davon konnte der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn sofort entkräften. Teilweise seien die Beweisanträge nicht tatrelevant oder sogar „ins Blaue hinein gestellt“. Selbst ein Kopfschütteln konnte er sich ab und an nicht verkneifen. „Was soll das bitte bringen?“, fragte er den Verteidiger Jerome Bauer. Für den Nebenkläger ein klarer Fall. Er unterstellte dem Rechtsanwalt, dass er die Beweisanträge aus purer Verzweiflung eingebracht habe. „Damit will er unbedingt dafür sorgen, dass das Gericht einen Fehler macht.“
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Stephane V. die junge Frau in der Nacht auf den 10. September 2015 auf dem Pragfriedhof getötet. Der mittlerweile 30 Jahre alte Koch soll Lena W. mit einer Tonvase zunächst niedergeschlagen und sie dann mit Tritten gegen Kopf und Brustkorb getötet haben. Unter anderem wurde an einer Scherbe eine DNA-Spur des Angeklagten gefunden, ebenso geringe Mengen Blut des Opfers an seinem Hemd und seinen Schuhen. Erdrückende Beweise? Nicht aus Sicht des Verteidigers. Er ist der Meinung, dass nach solch einer brutalen Tat mehr Spuren gefunden werden müssten. Wie schon an den Prozesstagen zuvor kritisierte Bauer auch gestern, dass die Beweisführung nicht vollständig sei und er sich weitere Gutachten - vor allem zum Tatzeitpunkt und zu den Spuren am Leichnam - wünsche. Als Richter Hahn jedoch nachhakte, welcher weitere Sachverständige ihm denn vorschwebe, konnte er keinen geeigneten Experten nennen. Um die Tatzeit genauer einzugrenzen, mache es aus Sicht von Hahn auch keinen Sinn, den Notarzt, der Lena W. zuerst untersucht hat, wie von Bauer gefordert, erneut zu befragen. „Er hat sie nicht entkleidet, kann also weder Angaben zur Körpertemperatur noch zu Leichenflecken machen.“
Als die Beweisaufnahme am späten Nachmittag eigentlich schon abgeschlossen schien, die Liste des Verteidigers abgearbeitet war, präsentierte dieser noch einen weiteren Zeugen: Die Tante des Angeklagten, die über dessen schwere Kindheit berichtete.„Er war ein liebes und fröhliches Kind.“ Und das, obwohl er von einem seiner Großväter missbraucht worden sei und von der überforderten Mutter keine Liebe erfahren habe. Sie beteuerte, dass Stephane V. nie aggressiv gewesen sei. Den gleichen Eindruck soll der mehrfach wegen Brandstiftung verurteilte Angeklagte offenbar schon gegenüber seinen Bewährungshelfern hinterlassen haben.
Für Hahn grundsätzlich eine plausible Einschätzung. Der Richter betonte jedoch, dass auch sie für die mögliche Tat keine Rolle spielt.http://www.esslinger-zeitung.de/region/stuttgart_artikel,-bluttat-auf-friedhof-plaedoyers-verzoegern-sich-_arid,2035002.html
NoireMari schrieb:Das ganze macht mich einfach nur immer wieder aufs Neue sehr traurig, wenige Wochen vor dem Mord waren wir noch gemeinsam auf einem Konzert und Lena bei mir ein Wochenende zu Besuch.Da findet sich auch einfach nicht viel Trost, wenn das Leben eines geliebten und geschätzten Menschen auf so sinnlose und gewalttätige Weise ein Ende nimmt. Wenigstens wird der Mordprozess bald beendet sein. Dann kannst Du, liebe @NoireMari, ebenso wie die anderen Freunde von Lena, sowie ihre Adoptiveltern, ihre leibliche Mutter und alle weiteren Angehörigen mit der Trauerarbeit beginnen. Vorher ist das aufgrund der Ungewissheit ja nur schwer möglich.