@PurePu Nach den meisten Zeitungsberichten wurde der Hauptangeklagte zu Lebenslänglich verurteilt. Zusätzlich wurde die besondere schwere der Schuld festgestellt.
Nur in Brisant des Ard wird behauptet, dass er wegen Mordes zu lebenslänglich Gefängnis verurteilt wurde und angeblich zur Sicherungsverwahrung, bzgl. der besonderen Schwere wurde nichts erwähnt.
Von der Wirkung her ist es fast egal, welches Urteil nun wirklich gesprochen wurde, denn wenn jemand bei der Feststellung der besonderen Schwere aus der Haft entlassen wird, ist gleichzeitig die Bedingungen für die Entlassung aus der Sicherungsverwahrung gegeben. Die zusätzliche Verurteilung zur Sicherungsverwahrung würde dann nichts bringen.
Die Variante mit der Feststellung der besonderen Schuld ist jedoch für den Hauptverdächtigen doch die schlechtere. Denn er muss bis zu einer möglichen Entlassung in Strafhaft bleiben, deren Bedingungen deutlich härter sind, als die der Sicherungsverwahrung.