Mark Herbert aus Offenbach brutal zusammengeschlagen (2012)
04.09.2015 um 13:55Anzeige
Feelee schrieb:Mal ganz blöd gesagt, der TV war schon oft gewaltig und wurde angezeigt. Bei der Suche nach einem Gewalttäter, fällt einem bei der Polizei nicht dieser Mann dann ein?Also meiner Meinung nach war der Täter der Polizei so ziemlich von Anfang an bekannt, man konnte ihm die Tat nur nicht nachweisen,weil niemand bereit war gegen ihn auszusagen.
Das soll kein Vorwurf sein. Aber dieser Fall bewegte die Menschen ja sehr. Man fragte sich, was ist das für ein Mann, wovor alle Angst haben. Er ist polizeibekannt.
Oder sind einem dann die Hände gebunden und man darf ihn nicht einfach überprüfen?
Akkarsy schrieb am 24.08.2015:Also ich hab inzwischen mit jemand gesprochen der "den" auch kennt und sogar schon mal vermöbelt hat. Das Problem war das 14 tage später 6 Kerle kamen und den total zusammen geschlagen haben und jetzt auch klar ist das er "Hintermänner" hat. Sagen will da niemand was weil es wirklich lebensgefährlich ist. Die Polizei kennt diese Vorkommnisse alle nicht.Wenn das stimmt, dann kann man hier nicht von Feigheit der Zeugen sprechen. Aber ich finde auch, dass die Justiz es irgendwie möglich machen muss, Zeugen in solchen Fällen zu schützen, sodass es gar nicht mehr nötig wäre mit so einer hohen Belohnung zu locken.
gräfinzahl schrieb:Was würdest du denn vorschlagen, wie die Justiz diesen Schutz bewerkstelligen soll?Ich bekomme sowas ähnliches gerade bei einer Bekannten mit. Sagt sie aus, muss sie das unter Ihrem realen Namen machen und vor Gericht vor dem Angeklagten nochmal. Da derjenige dummerweise bei ihr im Haus wohnt, will sie das nicht, weil sie Angst hat, es könnte dann was passieren.
frauZimt schrieb:Ich wüsste nicht, wie man diese Problematik lösen kann. Die Lösung scheint mir nicht so einfach zu sein, wie ihr es euch vorstellt.Ich wüßte aber nicht, wo das Problem einer anonymen Aussage sein soll? Immerhin versichern wir heute schon für Lapalien unter Eid, dass wir die Wahrheit und nur Wahrheit sagen. Das Nichtzulassen einer anonymen Aussage vor Gericht hat so ein Misstrauens-Touch und unterstellt indirekt Missbrauch bzw. kein Vertrauen zum Richter. Dabei wäre alles so einfach: Der Richter bekommt den anonymen Zeugen zu sehen und befragt ihn, danach wird die Akte streng vertraulich behandelt. Der Anwalt des Angeklagten kann auch stets den Zeugen befragen, jedoch über eine Videokonferenz und verpixelt und mit veränderter Stimme. Wo soll hier das Problem sein? Einen Notar können die von mir aus auch dazu stellen...
Ingrid1 schrieb:Es muss möglich sein, dass ein Zeuge seine Aussage ausschließlich vor dem Richter und dem Staatsanwalt macht, ohne dass sein Name in Gerichtsakten auftaucht.In Ergänzung dessen, was @frauZimt geschrieben hat noch eine Anmerkung: dem Anwalt des Beschuldigten muss selbstverständlich die Möglichkeit eingeräumt werden, den Zeugen zu befragen und ins Kreuzverhör zu nehmen. Schließlich hat der Beschuldigte solange als unschuldig zu gelten, bis ein Gericht ihn schuldig spricht.
Seefahrer schrieb:dem Anwalt des Beschuldigten muss selbstverständlich die Möglichkeit eingeräumt werden, den Zeugen zu befragen und ins Kreuzverhör zu nehmen. Schließlich hat der Beschuldigte solange als unschuldig zu gelten, bis ein Gericht ihn schuldig spricht.Ja sicher. Das geht aber über eine Videokonferenz ja auch. Macht man doch oft bei Kindesmissbrauch.