@alleWahrscheinlich bin hier wieder die Einzige die gestern bei der Urteilsverkündung als Zuschauerin dabei war. Daher möchte ich Euch mal schildern wie es abgelaufen ist:
Der Vorsitzende Richter begrüßte alle Anwesenden und sagte danach
"Bitte erheben Sie sich."
"Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte wird freigesprochen."
"Bitte nehmen Sie wieder Platz"
Das dauerte ungefähr 15 Sekunden! Und danach folge die Urteilsbegründung. Und diese dauerte 1 Stunde und 12 Minuten!!!!
Den Tenor könnt Ihr unter dem nachfolgenden Link nachlesen:
https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/suche-geht-weiter-10653598.htmlDieser Bericht ist der einzige Bericht, der den Sachverhalt zwar auch verkürzt aber absolut zutreffend wiedergibt.
Der Richter hat sehr ausführlich nahezu jeden Punkt der Anklage zerpflückt und auch keinen Zweifel daran gelassen, dass die Strafkammer 2013 richtig entschieden hat als sie die Hauptverhandlung gar nicht erst zugelassen hat.
Danach erfolgte die Zerlegung sämtlicher Anklagepunkte, angebliche Indizien sowie angebliche Beweise oder die banalen Widersprüche des Angeklagten in Vernehmungen.
Wie auch Buten & Binnen berichtete war diese Urteilsbegründung sehr ausführlich und richtete sich nahezu ausschließlich gegen die Kripo und Staatsanwaltschaft. Es wurde zu keinem Zeitpunkt ergebnisoffen ermittelt oder Alternativen berücksichtigt sondern ab 1994 wurde nur noch krampfhaft versucht dem Angeklagtes es irgendwie beweisen zu können!
Weiterhin wurden alle Szenarien der Klageschrift angeführt und als teilweise absurd bewertet. Noch eine halbe Stunde vor der Urteilsverkündung haben die Richter und Schöffen den Test mit einem Tampon gemacht. Dieser spielte ja in der Tasche vom Parkplatz eine bedeutende Rolle wegen des Nässegehalts dieser Tasche. Laut Wettergutachten hat es in der Nacht ca 2 mm geregnet und der Sand an der Tasche stammt, laut BKA-Gutachten zweifelsfrei von diesem Parkplatz. Weshalb das verschwiegen wurde, wissen nur die Ermittler. Zurück zum Tampon: Bei diesem Selbstversuch im Richterzimmer ist ein Tampon schon bei einer sehr geringen Menge Wasser aufgequollen und hat die Plastikhülle platzen lassen. Der Richter merkte an, dass das die ganz normale Aufgabe eines Tampons ist. Viel Flüssigkeit in kurzer Zeit aufzusaugen! Was das als Beweis erbringen sollte weiß nur die Staatsanwaltschaft.
Die Leichenspürhunde im Auto haben keinerlei Beweiswert weil die Käuferin des Autos jahrelang kontaminierte Kleidung im Kofferraum transportiert hat.
Die gefundene DNA an der Tüte aus dem Tietjensee stammt nicht zum Angeklagten, auch nach dem 5. oder 6. DNA-Test nicht! Weshalb nicht mal ein Massen-Gentest bei Freunden und Fremden gemacht wurde wissen nur die Ermittler.
Alle Unterschriften der Zahlung und des Briefs an die Versicherung wurden mehrfach begutachtet und sind absolut echt.
Nach mehreren Zeugenaussagen steht ja unbestreitbar fest, dass Jutta F. die Nacht tatsächlich im Vegesacker Treff war. Nach der ersten Vermisstenmeldung in der Zeitung hat eine Zeugin bei der Polizei angerufen und das auch noch danach in einer Vernehmung bestätigt. So wie weitere Zeugen auch noch.
Totschlag im Affekt in der Wohnung kann auch ausgeschlossen werden weil die Wohnung zeitnah durch Kriminaltechniker untersucht wurde und gar nichts gefunden wurde.
Der ausgebrannte Firmenwagen ist zweifelsfrei am 08.02.1993 abgebrannt und nicht im Juni 1993!!!
Da es sich ja laut Staatsanwaltschaft um eine Beziehungstat handeln soll, ist es aus Sicht der Kammer sehr bemerkenswert, dass der andere Teil der Beziehung, nämlich Herr Andreas Busse (der kurze Zeit später Selbstmord begangen hat) nur kurz befragt wurde und mehr nicht. Bei ihm in der Wohnung oder im Auto wurde nicht nach Spuren eines etwaigen Tatorts gesucht.
Und so zog sich das über eine Stunde lang durch die Urteilsbegründung und zum Schluss blieb keinerlei Indiz oder Beweis mehr übrig welches mit dem Angeklagten in Verbindung gebracht werden kann.
Eingangs und zum Abschluss hat der Richter sich bei den Angehörigen dafür entschuldigt, weil der Prozess keinerlei Erkenntnisse über den Verbleib von Jutta F. erbracht hat aber der Angeklagte unschuldig ist. Das Gericht geht zwar auch davon aus, dass Jutta F. nicht mehr am Leben ist aber es deutet alles darauf hin dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen anderen Täter gibt.
Anmerkung von mir: Womöglich der andere Teil der heimlichen Beziehung.
Obwohl es gestern ein Freispruch erster Klasse mit Sternchen war, bleibt immer irgendwie etwas am Freigesprochenen hängen und das ist das Bedauerliche an unserer Gesellschaft oder am Internet.
Das die Staatsanwaltschaft immer noch vom Angeklagten als Täter überzeugt ist ist doch wirklich selbsterklärend. Was sollen die jetzt auch anderes sagen? Sorry, wir haben das langersehnte Spiel verloren? Wir habe Geld ohne Ende verbrannt und es war alles nur ein Spiel? Irgendwie müssen die ihre Kosten und den Aufwand ja zumindest öffentlich rechtfertigen.
Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, ob die Nebenklage oder die Staatsanwaltschaft in die Revision gehen werden. Laut Buten & Binnen scheint das wohl nicht der Fall zu sein denn eine dritte Niederlage wäre ja der SuperGAU...