@Robin76 Zur Erklärung: Andreas B. war der Vorgänger vom Freigesprochenen. Aber seit Ostern 1993 hatte sie wieder eine intime Bezihung parallel zum Freigesprochenen angefangen. Sie hat diese Treffen durch einen Buchhaltungskursus getarnt damit es keiner mitbekommt. Was ja auch "geklappt" hat. Allerdings ist ja jetzt nicht mehr zu ermitteln, ob es wieder eine dauerhafte Beziehung werden sollte. Meiner Meinung nach nicht, denn Jutta F hat ja trotz vorhandener und eingerichteter Wohnung weiterhin beim Freigesprochenen gelebt. Und in der neuen Wohnung soll sogar ein gemeinsames Foto aufgestellt gewesen sein.
@Robin76 schrieb:
Das verstehe allerdings wer wolle. Diese Beziehung war den Ermittlern bekannt und trotzdem wurde Herr B. nicht näher überprüft? Hat man sich nie gefragt, weshalb er sich das Leben genommen hat? Die Tasche lag also auf dem Parkplatz, was bedeutet, dass Jutta F. auch gegen ihren Willen in einen Wagen gezogen worden sein könnte oder zu diesem Zeitpunkt schon tot war. Habe ich hier etwas falsch verstanden?
@Robin76 Nein, hast du nicht. Das war den Ermittlern bekannt aber er wurde nicht einmal vernommen sondern nur kurz befragt und darüber gibt es nur einen sogenannten Vermerk. mehr nicht.
@MazdaPremacy Ich war ja nicht an allen Tagen im Gerichtssaal aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass Herr Andreas B. als Zeuge geladen wurde. Es stand doch 2013, zum ersten Versuch der Prozesseröffnung garantiert schon fest, dass Herr B. nicht mehr lebt. An einem Tag als ich wieder anwesend war, hat der Richter für mehrere Personen die verstorben sind, die entsprechenden Bestätigungen verlesen. Mehr aber auch nicht. Und es wurde gesagt, dass Herr B. durch Selbstmord ums Leben gekommen ist.
Allerding wusse ich bis jetzt nicht wann das war.