frauzimt schrieb:
hautschuppen können übertragen werden
woertermord schrieb:Auf welchem Weg zB? In etwa so: Tatverdächtiger streift Opfer zufällig im Bus und ein Tag später wandert die Hautschuppe unter die Kleidung?
Müssten bei einer Vergewaltigung nicht eigentlich mehr als eine Hautschuppe von Täter auf Opfer übertragen werden?
Die Vergewaltigung wurde nicht ausgeführt, darum konnten im Körperinneren (sag ich mal dazu) keine Spermaspuren sichergestellt werden. Dann hätte man einen klaren Beweis. Man hat nur Spuren auf ihrer Oberbekleidung gefunden, die sind aber nicht eindeutig auszulesen.
Man verfügt nur über diese eine Hautschuppe.
Der Busfahrer hat gesehen, dass die junge Frau aus dem Bus stieg und mit ihr ein Mann. Er hat beide für kurze Zeit im Seitenspiegel gesehen, doch dann war der Spiegel nassgeregnet. Er konnte diesen Mann später nicht henau beschreiben.
Ich habe das gestern so in einem Onlineartikel gelesen.
Und so sehr wir uns wünschen, dass der Täter gefasst und verurteilt wird: genügt diese Hautschuppe?
Ist der Fall damit geklärt und bestehen keine Zweifel an der Täterschaft?
Ich muss sagen, für mich genügt eine Hautschuppe nicht. Es ist theoretisch möglich, dass diese Schuppe durch eine harmlose Berührung auf der Straße/im Bus übertragen wurde. Sogar durch einen Dritten, also indirekt.
Sogar der Täter könnte den jetzige Angeklagten irgendwo berührt haben, im Bus dort gesessen haben, wo diese Hautschuppe liegen geblieben war.
In der Frage hilft auch kein Gutachter weiter. Das Gericht muss zu einem Urteil kommen.- und das wird nicht leicht sein.
Wir werden ja sehen, wie das Gericht entscheidet.