Germans53 schrieb:Wegen Fluchtgefahr hätte man den nie freilassen dürfen. Was sind denn das für Laien die das nicht einschätzen können
Ich weiß nur, dass unter gewissen Umständen/Voraussetzungen eine Verlängerung der U-Haft auch über den maximal zulässigen Zeitraum erlaubt ist. Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt waren oder als erfüllt angesehen worden sind, Tja.. scheinbar nicht. Dass es in diesem Fall womöglich ein schwerwiegender Fehler gewesen ist, möchte ich gar nicht abstreiten.
Mir ging es gestern auch auch nur darum, dass so eine Aussage wie dass verurteilte Mörder hier bei uns auf freien Fuß gesetzt werden nur wieder unnötig für Panikmache sorgt und Hauptsächlich wohl auch nur dazu gedacht war wieder gegen unsere deutsche Justiz zu wettern und auch einen falschen Eindruck vermitteln könnte und dass wenn man sowas schon schreibt, wenigstens so fair und objektiv sein sollte und schreiben sollte, dass wenn überhaupt "noch nicht rechtskräftig" verurteilte Mörder auf freien Fuß gesetzt werden können und es sich in diesem Fall eben um einen noch nicht rechtskräftig verurteilten Mörder handelt.
Wäre er bereits rechtskräftig als Mörder verurteilt, säße er ein und wäre nicht wieder rausgekommen. Zumindest nicht in naher Zukunft. Dabei hätte es sich dann auch um keine U-Haft mehr gehandelt.