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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

141 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Psychiatrie, Flucht, Kleve ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Dill ehemaliges Mitglied

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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

29.05.2015 um 22:56
@all
@emz

Dazu gebe ich keine Antworten, weil das der Vollzugseinrichtung obliegt und durch Länderbestimmung geregelt ist.


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

29.05.2015 um 23:05
@MissEssen
Ich denke wenn es ein geplanter Ausbruch gewesen ist, dann wird sie für Geld gesorgt haben.
Denn ohne Geld auf der Flucht zu sein stelle ich mir sehr schwer vor.
Da sie sonst sich was einfallen lassen müssten um an Geld zu kommen.
Arbeiten gehen wird sie dann mit Sicherheit nicht da sie so Aufmerksamkeit auf sich ziehen würde.
Ohne Arbeit keine Kohle, also denke ich spätestens dann wenn das Geld auf ist werden sie sich auf Kriminelle Art Geld besorgen.


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

29.05.2015 um 23:10
Natürlich weiss ich nicht wie Finanzielle Lage der beiden aussieht. Doch wenn man so liest was sie in der Vergangenheit so getan haben, denke ich nicht das Sie ein Vermögen auf dem Konto haben oder einen Koffer voller Millionen mit sich rum schleppen.


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

29.05.2015 um 23:18
@Eisi15
Ja, das hab ich auch gedacht deswegen sag ich ja spätestens wenn das Geld ausgeht werden sie sich auf machen um welches zu besorgen.
So lange wird das aber glaube ich nicht auf sich warten lassen, weil sie sicher kein Vermögen angehäuft hat.
Und da ja auch eine Abhängigkeit besteht könnte das Geld auch noch schneller ausgehen.
Ich hoffe einfach das man sie schon vorher fasst.


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

29.05.2015 um 23:24
@MissEssen
Ja das hoffe ich auch das sie schnellsten gefasst werden. Nicht das sie noch bei einer kriminellen Sache jemanden verletzen oder gar töten. Man weiss ja nie was in solchen Momenten solchen Leuten durch den Kopf geht.


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 08:19
Wenn der Ausbruch aus dem Gefängnis keine Straftat ist, ist dann eigentlich auch das Verhelfen zum Ausbruch straffrei? In dem Fall jetzt hier natürlich nicht, da Waffengewalt, Autodierbstrahl, Sachbeschädigung o.ä. dazu kommen, aber das Helfen an sich ohne Zuhilfenahme strafbewährter Dinge müsste ja eigentlich dann auch straffrei sein von der Logik her. Wenn ich jemandem bei etwas helfe, was keine Straftat ist, habe ich ja auch keine Straftat begangen. Ist das aber wirklich so?


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 09:16
es gibt neuigkeiten:
http://m.bild.de/news/inland/verfolgungsjagd/mann-festgenommen-41157754,variante=M.bildMobile.html


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 09:27
@Comtesse
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__120.html


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 09:32
So viel zum tollen Plan, sich bei Bekannten zu verstecken war jetzt nicht die cleverste Entscheidung.
Gut dass sie den wieder haben, hoffe sie wird auch bald gefunden.
Und gut dass mit der Waffe nichts passiert ist, man mag sich gar nicht vorstellen was gewesen wäre wenn die von spielenden Kindern gefunden worden wäre .


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Dill ehemaliges Mitglied

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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 10:11
Gefangenenbefreiung ist ein Straftatsbestand!


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Dill ehemaliges Mitglied

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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 10:17
Gefangenenbefreiung!
Paragraf 120 StGB besagt: eine Strafe bis zu drei Jahren ist zu erwarten!!


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 10:19
@crimefan
Wo will man sonst hin, wenn man auf der Flucht ist. Da bleiben nur Freunde und Bekannte. Weder kann so ein Pärchen sich in einem Hotel ein-, noch sich eine Wohnung anmieten. Die Bilder wurden veröffentlicht und somit würde sie jeder erkennen.


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 10:23
@Dill
Den Link hatte ich schon zwei Beiträge weiter oben eingestellt :D


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 10:29
@emz
Ich hätte da schon andere Ideen. Meine damit dass es wohl nicht lange geplant war, sonst wäre er nicht in der NÄhe gefunden worden.


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 10:35
Na, da hat er es ja nicht weit geschafft. Tja, was das wohl bringen sollte, geholfen hat es ihm nicht und ihr erst recht nicht.


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 10:43
@crimefan
Mir würde da auch erst mal nichts Besseres einfallen, als bei Bekannten unterzukommen. Um dann, wenn sich alles etwas beruhigt hat, weiter ins Ausland zu fliehen.
Was für Ideen hättest du denn?


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 10:49
@emz
Mit gefälschten Dokumenten auf dem Landweg ins Ausland.
Mit einem unauffälligen Fahrzeug, von irgendwem gekauft privat das man nicht umgemeldet.


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 11:45
@crimefan

Während es recht einfach ist, sich eine Waffe zu besorgen, mit gefälschten Ausweispapieren wird das schon deutlich schwieriger und teurer. Vor allem nutzen die gar nichts, wenn jeder Polizist die Bilder der beiden im Kopf hat. Denn egal was die beiden anstellen, sie werden es nicht schaffen, sich das Image eines harmlosen Studentenpärchens zu verpassen.

Ein gekauftes Auto nicht ummelden? Da gibt es aber ganz schnell die Anzeige des Vorbesitzers.

Und dann vor allem die Frage, in welchem Land würden sie denn nicht gesucht. Solche Suchtler schickt auch jedes Land gerne wieder nach Deutschland zurück, spätestens wenn sie dort ebenfalls wieder kriminell geworden sind, denn nur so können sie ihren Lebensunterhalt bestreiten.


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 12:51
@emz
@Dill
Danke für den Link, das ist für mein Rechtsempfinden zwar ein Widerspruch in sich, dass der Ausbruch straffrei ist, die Hilfe zum Ausbruch aber nicht, aber wird sich schon jemand was dabei gedacht haben.

@all
Ohne Geld und falsche Papiere ist sowas über kurz oder lang immer zum Scheitern verurteilt. Mit Geld sieht es deutlich besser aus, denn dann kann man sich bereits im Vorfeld einen unauffälligen PKW besorgen und damit dann erst Mal Land gewinnen, ab ins Ausland, wo nicht jeder Polizist die Fahndungsbilder im Kopf hat, da dann erst mal das Aussehen ändern und unauffällig untertauchen, bis Gras über die Sache gewachsen ist.


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Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient

30.05.2015 um 13:36
@Rho-ny-theta

Wow, wie ich sehe, hatte die Frage nach der Strafbarkeit schon fast TÜR Potenzial. :D

Innerhalb von nur 6 Seiten mehrfach geposted und dennoch hat kaum jemand den link gelesen. ;) Und weil es so wonderful ist, gleich noch einmal. :D
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Die Hilfe zur Flucht ist jedoch straf- bzw. bußgeldbewehrt (§ 120 dStGB Gefangenenbefreiung, § 115 OWiG, § 300 öStGB (Befreiung von Gefangenen)). Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet, dabei fördert oder es auch nur versucht, wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in Österreich mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wikipedia: Gefängnisausbruch#Recht
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Danke für den Link, das ist für mein Rechtsempfinden zwar ein Widerspruch in sich, dass der Ausbruch straffrei ist, die Hilfe zum Ausbruch aber nicht, aber wird sich schon jemand was dabei gedacht haben.
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum Du das als Widerspruch siehst.
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Schon 1880 war der Gesetzgeber der Meinung, dass „Selbstbefreiung“ straffrei bleiben müsse, da sie dem natürlichen Freiheitstrieb des Menschen entspreche und dieser ein Recht auf Freiheit habe.
Ist doch ziemlich klar und nachvollziehbar erklärt. Der eigene Freiheitsdrang - der Helfer ist in Freiheit und begeht eine Straftat - entsprechend wird sie natürlich auch geahndet.


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