Großfahndung in Kleve: Bewaffnete Frau befreit Psychiatrie-Patient
29.05.2015 um 19:49emz schrieb:@allQuelle?
Übrigens, niemand wird dafür bestraft, dass er aus dem Knast abhaut. Das darf man
emz schrieb:@allQuelle?
Übrigens, niemand wird dafür bestraft, dass er aus dem Knast abhaut. Das darf man
In Deutschland und Österreich beispielsweise ist die Flucht als solche straffrei. Schon 1880 war der Gesetzgeber der Meinung, dass „Selbstbefreiung“ straffrei bleiben müsse, da sie dem natürlichen Freiheitstrieb des Menschen entspreche und dieser ein Recht auf Freiheit habe. Die Hilfe zur Flucht ist jedoch straf- bzw. bußgeldbewehrt (§ 120 dStGB Gefangenenbefreiung, § 115 OWiG, § 300 öStGB (Befreiung von Gefangenen)). Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet, dabei fördert oder es auch nur versucht, wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in Österreich mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Jedoch begehen Ausbrecher, um entweichen zu können, in den meisten Fällen Straftaten wie Sachbeschädigung (Gitterstäbe durchsägen), Diebstahl (Mitnahme der Gefängniskleidung), Körperverletzung (Anwendung von Gewalt gegen einen oder mehrere Strafvollzugsbedienstete, Verabreichen von K.-o.-Tropfen) oder Bestechung. Ein Gefängnisausbruch bleibt daher selten straffrei. Überdies kann ein gemeinsamer, gewaltsam durchgeführter Ausbruch in Deutschland nach § 121 StGB als Gefangenenmeuterei bestraft werden.
Daneben stellt die Flucht selbst in aller Regel einen Disziplinarverstoß gegen die Anstaltsordnung dar, der bei Wiederergreifen mit Arrest oder anderen Hausstrafen geahndet wird bzw. sonst verschärfte Haftbedingungen zur Folge hat. Eine erfolgreiche oder versuchte Flucht hat meist auch negative Auswirkungen auf eine vorzeitige Haftentlassung.
aero schrieb:mit einer Waffe bedrohtReicht eigentlich schon. :Y: So ganz ohne Suggestion meinerseits. :troll:
Comtesse schrieb: (btw., gibt es in deutschen Gefängnissen überhaupt Gefängnisuniformen?)In einer Sendung über Frauengefängnisse wurde erwähnt, dass Frauen ihre eigene Kleidung tragen dürften. Daraus könnte man den Rückschluss ziehen, bei Männern sei das anders.
Zurück in der JVA Stadelheim musste sie wieder die Gefängniskleidung anziehen: blaue Hose, dazu ein gelb-grün kariertes Hemd, weißes Sweatshirt.http://www.bild.de/news/inland/nsu/zschaepe-wieder-in-gefaengniskleidung-30308582.bild.html