Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst
08.05.2015 um 13:52Wenn nicht gerade ein konkreter Verdacht vorliegt oder Spürhunde in einem der Gebäude/Zimmer anschlagen, glaube ich nicht, dass man eine Handhabe bekommt gerichtlich, auf Verdacht alle Zimmer und Wohngebäude zu durchsuchen. Entweder die Leute lassen einen dann freiwillig rein oder nicht. Und wenn sie einen reinlassen, darf man auch "nur gucken, nichts anfassen", und auch nicht in Schränke oder Räume schauen, die derjenige nicht freiwillig öffnet. Für alles andere braucht es einen Durchsuchungsbeschluss für die Räumlichkeiten von Person X, und den bekommt man nicht für zig Leute und ohne konkreten Verdacht. So kenne ich das zumindest.