16 Jährige in Trier verbrannt aufgefunden.Tötungsdelikt
18.03.2015 um 01:00Tatverdächtiger wurde bereits einmal wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, allerdings zur Bewährung, eine Jugendstrafe. Vor vier Jahren hat er eine Neunjährige eine Treppe hinter gestoßen. Die litt danach lange an Angststörungen.
Also eine Tat mit Ansage?
Also eine Tat mit Ansage?
Getötete Schülerin: Tatverdächtiger galt als aggressivhttp://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-Getoetete-Schuelerin-Tatverdaechtiger-galt-als-aggressiv;art754,4161818
(Trier) Der wegen des Gewaltverbrechens an einer 16-jährigen Trierer Schülerin in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige stand nach Informationen von volksfreund.de vor vier Jahren schon einmal wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.
Warum musste die Schülerin aus Trier-Nord sterben? Und warum hat der Täter den Leichnam später sogar noch angezündet? Eine ausführliche Antwort auf diese Fragen haben die Ermittler noch nicht gegeben.
Zwischen dem mutmaßlichen Täter und der Jugendlichen soll es vor dem Gewaltverbrechen einen Streit gegeben haben, das ist alles, was die Staatsanwaltschaft bislang offiziell bekanntgegeben hat. Ob es ein Beziehungsstreit zwischen der Schülerin und dem acht Jahre älteren Malergesellen war, oder ob es mögliche andere Hintergründe gab, darüber gibt es in der Öffentlichkeit bislang nur Spekulationen.
Fakt ist indes, dass der mutmaßliche Täter schon früher polizeilich in Erscheinung getreten ist. Nach Informationen unserer Zeitung musste sich der junge Mann vor vier Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er hatte im Mai 2010 ein neunjähriges Mädchen die Treppe hinuntergestoßen. Das Kind musste am Kopf genäht werden, litt lange Zeit unter Angststörungen.
Der Heranwachsende kam damals mit einem blauen Auge davon, die Verhängung der Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Bemerkenswert: In dem unserer Zeitung vorliegenden Urteil heißt es, dass der damals 19-Jährige schon mehrfach „wegen mangelnder Impulskontrolle und erheblichen Aggressivitäten“ aufgefallen sei. Der Trierer Chef-Staatsanwalt Peter Fritzen sagte am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung, er habe „derzeit keine Erkenntnisse über Vorstrafen“ des Tatverdächtigen. Dies steht nicht im Widerspruch zu dem damaligen Urteil gegen den jungen Mann, weil Einträge ins Bundeszentralregister nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden.
Der von Freunden und Bekannten der getöteten Schülerin für Mittwochabend geplante Trauermarsch vom Trierer Dom zum Tatort unweit des Hauptbahnhofs erinnert an den Juni 2007. Damals versammelten sich über 1200 Menschen vor dem Trierer Dom, um mit einer Lichterkette ihre Anteilnahme am Schicksal der spurlos verschwundenen Studentin Tanja Gräff zu zeigen.