Tötungsdelikt: Frauenleiche in Adlershof
27.01.2015 um 16:00Jepp ,in Berlin ist das so.Ist oftmals auch besser und durchaus angebracht.
stupormundi schrieb: die Mutter das Recht nicht wahrnimmtes ist nicht ihr Recht, sondern es ist ihre Pflicht , den Anspruch ihres Kindes auf Unterhalt durch den Kindsvater geltend zu machen.
vernon2 schrieb:Warum hätte sie denn überhaupt verzichten sollen?Nochmals...das ist in vielen Fällen leider nicht möglich. Jeder ist anders gepolt und abstinent leben oder verhüten ist in bestimmten Situationen nicht möglich! Klare Ansage...
Wäre ja noch schöner, dass jeder, der nicht Vater werden will, werdende Mütter bedrohen kann und damit durchkommt. Hätte er eben verhüten müssen oder abstinent leben.
kunigunde schrieb:Zumal man erst mit 21 j, "richtig Volljährig ist.Auch die Säuglingsführsorge hat Kenntnis.Also, gefühlte Volljährigkeit zählt bei Verwaltungsakten nicht.
stupormundi schrieb:Aber ansonsten, wer zwingt eine volljährige Frau mit eigenem Einkommen denn überhaupt zum Jugendamt zu gehen.Das Jugendamt "zwingt" dich dazu. Die kommen nämlich auf Dich zu,
Speckbarbie schrieb:Dieser Brief kann auch der Grund gewesen sein, warum sie sich mit dem TV getroffen hat. Er hat ihr vorgemacht, mit ihr darüber reden zu wollen.Das wäre durchaus gut möglich. So ähnlich wird das ja auch
Manchen Autovermietungen ist 18 zu jung. Sixt sieht das anders und vertraut jungen Fahrern genug, um ihnen Mietwagen ab 18 Jahren zu geben - ohne Jungfahrergebühr!* Dazu zählen:
vernon2 schrieb:Ich kenne zwar viele Männer, die das wunderbar können. Aber gut, dann konnte er es nicht und hätte dann eben die Konsequenzen tragen müssen. Mitgehangen, mitgefangen.Erlaube mir bitte Deinen letzten Satz zu erweitern…Konsequenzen gespürt hat... das Übel zu beseitigen und dazu einen Freund benötigt hat, der ihm bis zur letzten Konsequenz zur Seite gestanden hat.
Vielleicht fiel ihm das alles so schwer, weil er zum ersten Mal Konsequenzen gespürt hat.