@ emz
die wichtigste Argumentation der Verteidigung war meiner Meinung nach der (ihr) Zeitstrahl. Eine Zeugin der Party hat bezeugt, daß um 20 Uhr 5? der Stall noch nicht brannte. Um 21 Uhr 20 hat der Angeklagte nachweislich am Computer gesessen (LKA Auswertung).
Ja es ist wohl so das alles verlesen werden muss was wichtig erscheint für die Beweisaufnahme. Aber welche Schlüsse die Kammer aus den Fakten zieht auf die wir hier nicht gekomen sind ist erstaunlich.
Z.b. hat ein Partygast ausgesagt der Hof sei dunkel gewesen, dies sei ungewöhnlich gewesen da immer icht an war. ein anderer Zeuge sagte ( Feuerwehr ?) sagte Licht sei angewesen. Daraus hat das Gericht geschlossen, daß erst die Jüngere im Dunkeln ermordet wurde und dann die ältere Dame in den Stall gelockt wurde und sie dann getötet wurde. Das Licht konnte übrigens nur aus dem Wohntrakt geschaltet werden wenn ich mich recht errinnere. somit konnte die Tatzeit rekontruiert werden.
An der linken Armlehne wurde eine sog. unspezifische Blutspur des älteren Opfers gefunden. Häufig wurde nach der Mitarbeit der älteren Dame gefragt u.a. Hausarzt, Freundin, Sohn. Das Gericht meint es sei deswegen nicht davon auszugehen das überall Blut der älteren Dame auf dem Hof zu finden sei. Vielmehr sei das nicht realistisch bei lebensnaher Betrachtung. Dazu kommt die ganze Waschnummer, Autobezug etc. das es die linke Armlehne betroffen war ist vielmehr davon auszugehen das der Angeklagte die Spur beim Schalten gelegt hat. Der Combo war ja ein Zweisitzer. Wenn die Damen also mit dem Auto damit unterwegs waren dann sicher nicht mit dem Kindersitz drin, denke ich mir.
@Cosmo69ein wichtiger Punkt der wohl zur Verurteilung geführt hat. Mit sonst niemanden haben sich die zwei eingelassen. Das wurde ausführlich geprüft. Der Angeklagte hatte den Wagen unterschlagen der dringend gebraucht und erwartet wurde. Das Gericht war der Meinung es sei ebenfall völlig unrealistisch das irgendjemand zwei alte und arme Damen innerhalb von 30 Minuten erschießt und verbrennt und dann ohne was zu rauben einfach wieder verschwindet. Nur der Angeklagte hatte ein Motiv. Sein Kartenhaus wäre nun auseinander gefallen. Auf dem Lande bescheisst man so nicht und macht dann weiter wie bisher. Man kann zwar einbrechen und Versicherungen betrügen nicht aber seine Kunden auf dem platten Land. Wenn das rauskommt ändert sich alles.
Die Handygeschichte wurde soweit ich mich errinnere nicht ausführlich vorgetragen bei der Urteilsbegründung. Nur generell das die ganzen Aussagen verständlicher weise nicht zu gebrauchen sind. Weder von der verlobten noch der Schwester oder den zwei Banausen aus Neumünster.
Übrigens berührt mich die Gnadenhofgeschichte auch. Der Rottweiler ist gut untergebracht, Gänse und Perde auch, nur zu Info.
@ alle
Das Gericht führte u.a. noch Folgendes aus. Der Verurteilte war nicht die naive nette Schlaftablette wie er immer wieder von Zeugen beschrieben wurde. Er hat eingebrochen und betrogen und dies mit hoher krimineller Energie. Z. B hat er von drei ausstehenden Versicherungsraten eine bezahlt und dann gleich bei sich eingebrochen. Bei drei ausstehenden muss die Versicherung nicht bezahlen, bei zwei ausstehenden schon usw. usw.
Er habe im Prozeß eine bermerkenswerte Emotionslosigkeit gezeigt (!?).
Sorry für die Orthografie und dem schlampigen Text, schaue fern dabei.
lebenslänglich bedeutet in Deutschland im Schnitt 20 Jahre Haft. Weiß jemand wie lange man bei Festellung der besonderen schwere der Schuld sitzt im Durchschnitt. Ich habe nur gefunden das man dann erst nach 17 Jahren den ersten Antrag auf Entlassung stellen kann statt nach 15 Jahren.