Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken
06.05.2015 um 09:35@Whitelight
das nachträgliche Feststellen eines Ortes, an dem sich ein Handy befunden hat, ist technisch möglich. Die Polizei darf das allerdings erst, wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt. Sie muss sich die Überwachung von Gesprächen und die Ortungen genehmigen lassen. Das haben sie auch getan, aber erst in diesem Jahr, so ist meine Vermutung.
In dem Bericht der NRZ vom 06.05. steht ja auch geschrieben, dass die Polizei extra noch dafür gesorgt hat, dass die Funkzellen im Bereich Dinslaken/Hünxe noch einmal exakt vermessen werden.
das nachträgliche Feststellen eines Ortes, an dem sich ein Handy befunden hat, ist technisch möglich. Die Polizei darf das allerdings erst, wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt. Sie muss sich die Überwachung von Gesprächen und die Ortungen genehmigen lassen. Das haben sie auch getan, aber erst in diesem Jahr, so ist meine Vermutung.
In dem Bericht der NRZ vom 06.05. steht ja auch geschrieben, dass die Polizei extra noch dafür gesorgt hat, dass die Funkzellen im Bereich Dinslaken/Hünxe noch einmal exakt vermessen werden.