Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken
19.01.2015 um 15:32@Maunzelchen
@vielefragen
@fürdiesenfall
Und ich gehe sogar noch weiter:
Es scheint so, dass Dagmar E. mit den Katzen immer gleich umging, d.h. ich kann mir
vorstellen, dass sie, wenn sie aus dem Salon kam, die Katzen (u.U. nach kurzer Versorgung)
raus ließ, was ja auch verständlich wäre, da die Tiere den ganzen Tag in der Wohnung
waren. Wenn also die Katzen nicht - wie sonst - z.B. gegen 19 Uhr rausgelassen wurden,
wurde Dagmar E. durch irgendetwas davon abgehalten. Was das war, darüber müsste
ebenfalls ihr Sohn Auskunft geben können, der sich zu der Zeit ja bei ihr aufhielt.
Auch wenn Dagmar E. noch nicht allzu lange in der Gegend wohnte, müssten die
unmittelbaren Nachbarn von den Gepflogenheiten gerade mit den Tieren mitbekommen
haben. Es gibt Gewohnheiten innerhalb von Hausgemeinschaften, die durch ihr
regelmäßiges Sich-Wiederholen fast rituell geworden sind, z.B. dass immer zur
gleichen Zeit die Post aus dem Kasten geholt wird, die Rollläden hochgezogen
werden, der durchdringende Wecker klingelt, Wasser im Bad darüber läuft usw. usf..
Ich weiß nicht, inwieweit dies durch die Ermittler eindringlich hinterfragt wurde,
ging oder geht man doch davon aus, dass Dagmar E. allein nach 22 Uhr ihre
Wohnung unter Mitnahme von Hausschlüsseln und Geldbörse verließ.
Diese Annahme kann untermauert, aber auch widerlegt werden für den Fall der
nochmaligen, eingehenden Befragung der Mitbewohner und wenn z.B. erwiesen ist,
dass weder Frau E., noch ihre Katzen nach 22 Uhr die Wohnung verließen, bekommt
der Fall eine ganz andere Richtung.
@Maunzelchen
Mit stichhaltigen Alibis ist das so eine Sache; eine vorgewiesene Kino- oder Theaterkarte,
ein Kontoauszug, eine Fahrkarte dürften nicht so sicher sein, wie z.B. die Videoaufnahme
auf einem Bahnsteig, einer Tankstelle u.ä.. Ein Abwesenheitsnachweis vom Tatort durch
eine zweite Person ist zwar immer aussagekräftig, wird aber zumeist stark hinterfragt
und nicht selten wird eingeknickt, wenn die Tragweite nahegebracht wird.
@vielefragen
@fürdiesenfall
Und ich gehe sogar noch weiter:
Es scheint so, dass Dagmar E. mit den Katzen immer gleich umging, d.h. ich kann mir
vorstellen, dass sie, wenn sie aus dem Salon kam, die Katzen (u.U. nach kurzer Versorgung)
raus ließ, was ja auch verständlich wäre, da die Tiere den ganzen Tag in der Wohnung
waren. Wenn also die Katzen nicht - wie sonst - z.B. gegen 19 Uhr rausgelassen wurden,
wurde Dagmar E. durch irgendetwas davon abgehalten. Was das war, darüber müsste
ebenfalls ihr Sohn Auskunft geben können, der sich zu der Zeit ja bei ihr aufhielt.
Auch wenn Dagmar E. noch nicht allzu lange in der Gegend wohnte, müssten die
unmittelbaren Nachbarn von den Gepflogenheiten gerade mit den Tieren mitbekommen
haben. Es gibt Gewohnheiten innerhalb von Hausgemeinschaften, die durch ihr
regelmäßiges Sich-Wiederholen fast rituell geworden sind, z.B. dass immer zur
gleichen Zeit die Post aus dem Kasten geholt wird, die Rollläden hochgezogen
werden, der durchdringende Wecker klingelt, Wasser im Bad darüber läuft usw. usf..
Ich weiß nicht, inwieweit dies durch die Ermittler eindringlich hinterfragt wurde,
ging oder geht man doch davon aus, dass Dagmar E. allein nach 22 Uhr ihre
Wohnung unter Mitnahme von Hausschlüsseln und Geldbörse verließ.
Diese Annahme kann untermauert, aber auch widerlegt werden für den Fall der
nochmaligen, eingehenden Befragung der Mitbewohner und wenn z.B. erwiesen ist,
dass weder Frau E., noch ihre Katzen nach 22 Uhr die Wohnung verließen, bekommt
der Fall eine ganz andere Richtung.
@Maunzelchen
Mit stichhaltigen Alibis ist das so eine Sache; eine vorgewiesene Kino- oder Theaterkarte,
ein Kontoauszug, eine Fahrkarte dürften nicht so sicher sein, wie z.B. die Videoaufnahme
auf einem Bahnsteig, einer Tankstelle u.ä.. Ein Abwesenheitsnachweis vom Tatort durch
eine zweite Person ist zwar immer aussagekräftig, wird aber zumeist stark hinterfragt
und nicht selten wird eingeknickt, wenn die Tragweite nahegebracht wird.