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Vermisstenfall Lars Mittank

36.359 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Video, Mutter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Vermisstenfall Lars Mittank

Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:34
@Ivik

Wenn die Detektei etwas aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen will, dann tut sie das auch nicht! Dann sagen sie uns hier nichts dazu und erzählen nicht irgend einen Mist.

Wenn sie aber sagt, dass bis zum 20.09. (damaliger Stand) keine Kontobewegungen, bzw. Kartennutzungen vorlagen, dann glaube ich das auch.

Wenn wir hier alles (auch das offensichtliche) in Frage stellen, dann brauchen wir gar nicht mehr weiterdiskutieren.


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:35
@Ivik
Zitat von IvikIvik schrieb:Ich möchte nicht, dass auch nur irgendeine dritte Person Bilder von mir oder von einer von meiner Seite autorisierten Personen, die ich mit meiner Karte auf den Weg zum Automaten schicke, einsehen kann
lol, dann solltest du Geldautomaten meiden, Banken sowieso, öffentliche Plätze, Bahnhöfe, Kaufhäuser, S-Bahnen usw

ach, eigentlich müsstest du dich vor der gesamten kamerabestückten "zivilisierten Welt " verstecken. australisches outback, brasilianischer Regenwalt, Sahara würden sich als ideale Lebensplätze für dich anbieten


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:37
@Forseti70
das Hotel Color hat er übrigens bar bezahlt, er musste beim einchecken weder Kaution noch Kreditkarte hinterlegen (das meinten manche user , ""ermittelt"" zu haben).
Kosten lt i-net 25-35 € pro Nacht im Einzelzimmer, ohne Mahlzeiten.


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:39
@lawine
Es gibt sehr enge Richtlinien, was den Umgang mit Aufnahmen anbelangt, die durch Überwachungskameras gemacht wurden. Zumindest auf offiziellen Weg ist es sehr schwierig, auf solche Aufnahmen Zugriff zu nehmen. Die Personen, die solche Aufnahmen machen und speichern, müssen sich alle sehr stringente Richtlinien und Gesetze halten. Ich kenne mich in diesem Segment sehr gut aus.

Die NSA und etwaige andere Organisationen, die sich vielleicht auf unberechtigtem Wege Zugriff zu diesen Informationen verschaffen, klammere ich bei meiner Argumentation mal aus.

Ich gehe also sehr beruhigt selbst zum Geldautomat oder schicke andere mit meiner Karte zum Geldautomaten. Auch bewege ich mich ohne Ängste in Bereichen, die mit Kameras überwacht werden. Ich weiß nämlich sehr genau, was mit diesen Aufnahmen geschehen darf, wer sie einsehen darf und welche Hürden zu überwinden sind, um sie von dritter Seite einzusehen. Und ich weiß auch sehr genau, was ich unternehmen würde, wenn diese Richtlinien und Gesetze nicht eingehalten werden.


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:39
@lawine
Danke!

P.S. Dass keine Sicherheiten hinterlegt werden mussten, hat die Detektei hier selbst erzählt - so meine ich mich zu erinnern.


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:43
@inci2
Zitat von inci2inci2 schrieb:Es ging eben nicht darum, hier darüber zu berichten. Mit anderen Worten, zumindest ich erwarte da keine Udpates zu diesem Thema.
eindeutig deine Erwartung.

dagegen spricht, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen ausgesprochen klug wäre, einen Einsatz seiner ec Karte mit Datum, Ort und Uhrzeit bekannt zu machen.


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:43
@Ivik
Ich möchte nicht, dass auch nur irgendeine dritte Person Bilder von mir oder von einer von meiner Seite autorisierten Personen, die ich mit meiner Karte auf den Weg zum Automaten schicke, einsehen kann, die beim Geldabheben am Automaten gemacht wurden, so lange nicht eindeutig sicher ist, dass eine Straftat gegen mich vorliegt oder dass ich eine Straftat begangen habe
Leider Wunschgedanke. Meine Eltern hatten mich auch mal - als ich längst älter als 18 war - auf meine Schulden angesprochen. Da die Kontoauszüge an MEINE Adresse gingen, konnten meine Eltern die Info nur von der Bank erhalten haben.
Ganz einfach, wenn man sich kennt (ich weiß nun allerdings nicht, wie lange die Eltern schon in Marne leben)
Und in kleineren Ortschaften/Städten lebt man oftmals nicht so anonym, da möchte ein Bankangesteller evtl. hilfsbereit sein.

Somit die Aussage von AG völlig glaubwürdig


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:46
@Barci
Die Hilfsbereitschaft des Bankangestellten in deinem Fall hat strafrechtliche Relevanz. Das gilt nicht nur für den, der die Daten herausgibt, sondern auch für den, der die Daten verlangt, abfragt oder einsieht.

Rein formell sind solche Daten damit nicht zu verwenden und auch nicht zu publizieren.


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:47
Zur Info

Auf den Kommentar bei FB: "Sorry, langsam kommen Zweifel auf." antwortete das FLM-Team: "Woran? Das Lars noch lebt? Wir fühlen es alle das er noch lebt und wir geben nicht eher auf bis wir ihn haben!"


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:49
Zitat von IvikIvik schrieb:@Barci
Die Hilfsbereitschaft des Bankangestellten in deinem Fall hat strafrechtliche Relevanz. Das gilt nicht nur für den, der die Daten herausgibt, sondern auch für den, der die Daten verlangt, abfragt oder einsieht.

Rein formell sind solche Daten damit nicht zu verwenden und auch nicht zu publizieren.
Diese Diskussionen erübrigen sich doch aber in dem Fall, denn es wird ja offiziell nach Lars gefahndet. Das heißt, die Polizei kann das auf jeden Fall tracken und es gibt keinen Grund, warum die das den Eltern nicht mitteilen sollten. Weiter gibt es keinen Grund, warum das die Mutter nicht gleich für ihre Kampagne nutzen sollte. Sie nutzt ja schon schwache Indizien, da wären starke Indizien hochwillkommen.


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:49
@Ivik

Ist ja alles schön und gut. Wenn meine Frau verschwinden würde, dann wäre es ein leichtes für mich mich am PC (egal an welchem Ort der Welt) einzuloggen und ihre Kontobewegungen zu "verfolgen" - solange sie ihr Passwort nicht verändert.

Wenn Guetig sagt, dass bis zum 20.09 (also dem taggleichen Datum dieser Aussage hier im Forum) keine Nutzung der EC Karte vorlag, dann zweifle ich das nicht an.


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:49
@lawine
Gäbe es Hinweise darauf oder Nachweise, dass LM seine Karte benutzt hat, so wäre es datenschutzrechtlich nach meinem Ermessen und mit dem Wissen zur konkreten Situation nicht zulässig, diese Information öffentlich bekannt zu geben. Das würde eine eklatante Verletzung der Persönlichkeitsrechte von LM darstellen. Niemanden geht es etwas an, wann und wo LM vielleicht Geld abgehoben hat.

Anders wäre es, wenn eindeutig nachgewiesen wäre, dass Gefahr im Verzug ist.

Umgekehrt könnte eine Geldabhebung an einem Automaten, die nachgewiesenermaßen durch LM erfolgte, ein deutlicher Hinweis darauf sein, dass LM nach freiem Willen handelt und damit eine Verwendung dieser Information fast unmöglich machen.


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:53
Zitat von IvikIvik schrieb:Gäbe es Hinweise darauf oder Nachweise, dass LM seine Karte benutzt hat, so wäre es datenschutzrechtlich nach meinem Ermessen und mit dem Wissen zur konkreten Situation nicht zulässig, diese Information öffentlich bekannt zu geben. Das würde eine eklatante Verletzung der Persönlichkeitsrechte von LM darstellen. Niemanden geht es etwas an, wann und wo LM vielleicht Geld abgehoben hat.
Das mag ja so sein - aber das wird niemand verfolgen, wenn Lars nicht selbst Anzeige erstatten würde. In einem solchen Fall wie hier wägt man eben ab, ob die Persönlichkeitsrechte einer Person die man mit Ermittlungen potentiell verletzen könnte wichtiger sind, als das Ziel der Ermittlungen.


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:53
@Ivik

Wie ich sagte, alles schön und gut. Wenn aber selbst das BKA nach Lars sucht (schau mal auf deren internetseite) dann kannst Du dir Deinen Datenschutz an den Hut schmieren. Zumindest zieht hier (anscheinend) noch die sogenannte Aufenthaltsermittlung:



"Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen den Angehörigen oder Freunden mitzuteilen. Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen, wenn die oben beschriebene Gefahr für Leib oder Leben nicht vorliegt.

Sofern eine derartige Gefahrenlage gegeben ist, erfolgt die Fahndung nach vermissten Erwachsenen zunächst in der Regel mit dem Ziel der "Aufenthaltsermittlung". Wird der Aufenthaltsort des Vermissten festgestellt, wird die Person befragt, ob sie mit der Nennung ihres Aufenthaltsorts den Angehörigen gegenüber einverstanden ist. Die Angehörigen / Bekannten werden entsprechend dem Wunsch des Vermissten (mit oder ohne Bekanntgabe des Aufenthaltsorts) informiert. Sofern die Person wohlauf ist, sie nicht Opfer einer strafbaren Handlung wurde und sie keine strafbaren Handlungen begangen hat, hat sich der Fall für die Polizei mit der Ermittlung des Aufenthaltsortes erledigt."
Quelle: http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Vermisstensachbearbeitung/vermisstensachbearbeitung__node.html?__nnn=true (Archiv-Version vom 04.07.2014)


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:53
@KonradTönz
Es ist richtig, dass LM als vermisst gilt oder galt. Würden Aufnahmen auftauchen, die belegen dass LM Geld an einem Automaten abghoben hat, wäre das als Nachweis zu werden, dass er noch lebt und damit würde er auch nicht mehr vermisst. Kann nicht klar nachgewiesen werden, dass Gefahr in Verzug ist, sind die Persönlichkeitsrechte von LM höher zu werten als alles andere. Und damit ginge es niemanden etwas an, dass er LM Geld abgehoben hat. Das ist deutsches Recht. Und ich gehe davon aus, dass es sich dabei der Bank von LM um eine deutsche Bank handelt.


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:55
@Ivik
Zitat von IvikIvik schrieb:Gäbe es Hinweise darauf oder Nachweise, dass LM seine Karte benutzt hat, so wäre es datenschutzrechtlich nach meinem Ermessen und mit dem Wissen zur konkreten Situation nicht zulässig, diese Information öffentlich bekannt zu geben.
ich sprach nicht von Veröffentlichung von ÜKameraaufnahmen sondern von einem aufruf, wer ihn am TTMM, SSMM an Ort xyz gesehen hat.

es geht um einen offiziellen Vermisstenfall und solange er offiziell gesucht wird, könne solche Daten zur Personensuche öffentlich verwendet werden!
für mich ist hier Ende dieser schwachsinnigen Diskussion


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:56
:popcorn:


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Vermisstenfall Lars Mittank

15.10.2014 um 12:56
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:eindeutig deine Erwartung.
Wie kommst Du darauf, daß das eindeutig meine Erwartung sei.
Ich habe das komplette Gegenteil geschrieben.
Zitat von inci2inci2 schrieb:Mit anderen Worten, zumindest ich erwarte da keine Udpates zu diesem Thema.
und

@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:dagegen spricht, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen ausgesprochen klug wäre, einen Einsatz seiner ec Karte mit Datum, Ort und Uhrzeit bekannt zu machen.
Richtig. Deshalb schrieb ich ja, daß zumindest ich da keine Updates erwarte.


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15.10.2014 um 12:56
@Forseti70
Zitat von Forseti70Forseti70 schrieb:Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen den Angehörigen oder Freunden mitzuteilen. Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen, wenn die oben beschriebene Gefahr für Leib oder Leben nicht vorliegt.
Besagt eigentlich, dass man LM gar nicht gesucht hätte, wenn nicht der Verdacht bestanden hätte, dass er voraussichtlich unter einer Psychose leidet, eine größere Verletzung als der Trommelfellriss vorliegen könnte bzw. in dieser Nacht von jemandem verfolgt worden wäre.


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15.10.2014 um 12:57
@bärlapp

So könnte man es deuten ; )


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