@Forseti70In einem Punkt stimme ich dir zu:
Es wären vielleicht Bilder von Bankautomaten-Kameras veröffentlicht worden, wenn mit der EC-Karte Geld abgehoben wäre und aus den Aufnahmen eindeutig hervor Dinge, dass nicht in LM das Geld abgehoben hat UND man seitens der Behörden davon ausginge, Das ein Verbrechen gegen LM vorliegt.
Ansonsten gäbe es keinen Grund, Bilder von Bankautomaten-Kameras zu veröffentlichen. Wäre auf den Bildern LM selbst zu sehen, wie er Geld abhebt, ginge das die Öffentlichkeit nichts an. Es ginge niemanden etwas an. LM ist volljährig. Wäre auf den Bildern eine andere Person zu sehen, die mit der Karte von LM Geld abhebt, müsste, um Bilder zu veröffentlichen, erst einmal sichergestellt sein, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Person nicht von LM autorisiert war, die Karte zum Geldabheben zu benutzen. Andernfalls würden hier unter Umständen Persönlichkeitsrechte verletzt.