Armani (8) 2014 bei Freiburg getötet aufgefunden
23.01.2015 um 22:36@Trancemaster
es gibt übrigens gar keine Rechtfertigung dafür, jemanden mit einem faustgroßen Stein und Schlägen zu bedrohen. und es gibt keine Rechtfertigung einen derart Bedrohten zu verfolgen und brutal niederzuschlagen. mit Kieferbruch, Jochbeinbruch und Verletzung der Augenhöhle - das sind massive Verletzungen des Gesichtsschädels!!
Trancemaster schrieb:Die Belagerung der Presse bei dieser Beerdigung, dürfte wohl zweifelsfrei vor der angegebenen Uhrzeit stattgefunden haben.nein
Trancemaster schrieb:Man beleidigt jemanden auf das übelste,darf auf die Werte andersdenkender herumtrampeln,so darf man denke ich es schreiben,und wundert sich über Reaktionen darauf.wer hat wen aufs übelste beleidigt und muss sich nicht über die Reaktion wundern?
es gibt übrigens gar keine Rechtfertigung dafür, jemanden mit einem faustgroßen Stein und Schlägen zu bedrohen. und es gibt keine Rechtfertigung einen derart Bedrohten zu verfolgen und brutal niederzuschlagen. mit Kieferbruch, Jochbeinbruch und Verletzung der Augenhöhle - das sind massive Verletzungen des Gesichtsschädels!!