Habe eben Maintower geschaut. Da wurde berichtet, dass die Anklage gegen den Ehemann nun doch zugelassen wird. Ich sende das Video nach, wenn es Online abrufbar ist .
Hier habe ich auch gerade einen Link gefunden:
Eine überraschende Wende und damit eine andere juristische Bewertung des bereits Bekannten.WIESBADEN - Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat am 15. Januar entschieden, dass im Fall der vermissten Britta Beauvais aus Schlangenbad-Wambach nun doch gegen den Ehemann vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Wiesbaden verhandelt wird.Die Anklage wirft dem 39-Jährigen vor, seine Frau getötet zu haben. Der Mann sei hinreichend verdächtig, den Tod der Frau vorsätzlich herbeigeführt zu haben, so die Richter in Frankfurt. Ein mögliches Motiv könnte laut Anklage darin liegen, dass die Frau von Affären ihres Mannes Wind bekommen haben könnte. Das Problem an dem Fall – es gibt keine Leiche, keine Spuren eines Tatorts, nur den Fingerzeig, dass die Leiche im Rhein versenkt worden sein könnte. Weil die Leiche fehlt, gibt es auch über einen Tathergang nur denkbare Szenarien.
Es gibt derzeit auch keinen greifbaren Angeklagten mehr. Der 39-Jährige, ein Franzose, hat mittlerweile das gemeinsame Haus der Eheleute in Wambach verkauft und Deutschland verlassen. Die Anklage wirft ihm vor, Britta zwischen dem 16. und dem 20. Februar 2014 getötet zu haben. Der letzte Lebensbeweis von ihr stammt vom 16. Februar 2014, von einer Überwachungskamera am Wohnhaus der Eheleute. Gegen 21.13 Uhr brachte die 37-Jährige Müll zu den Mülltonnen, um wieder im Haus zu verschwinden. Was geschah dann?
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hatte mit Beschluss vom 26. August 2014 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, der Ehemann wurde umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen. Mit seinem späteren Antrag, für diese Zeit in der Zelle entschädigt zu werden, scheiterte er. Die Wiesbadener Richter sahen nach dem bis dahin bekannten Ermittlungsstand keinen hinreichenden Tatverdacht. Eine Entscheidung sehr zum Leid der Eltern der Verschwundenen. Sie sind fest überzeugt, dass ihr Schwiegersohn der Täter ist. Er hatte ihnen den Verzweifelten vorgespielt, und die tatsächlich Verzweifelten mit Lügen und theatralischen Inszenierungen hinters Licht geführt. Er hatte sie benutzt, wie Ermittlungen später zeigten.
Falsche Fährten gelegt
Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger, die Eltern der Verschwundenen, hatten mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Wiesbadener Entscheidung nun Erfolg. Nach Informationen dieser Zeitung sei es insbesondere das überaus auffällige „Nachtatverhalten“ des Ehemannes, das den hinreichenden Tatverdacht stütze. Er habe viele raffinierte Aktivitäten zum Verschleiern unternommen, bewusst falsche Fährten gelegt und Spuren beseitigt. Als „besorgter“ Ehemann hatte er seine Frau nach der Rückkehr von einer Geschäftsreise als vermisst gemeldet. Ihre Wandersachen würden fehlen, sagte er der Polizei. Die Wanderschuhe und die Wanderjacke wurden später gefunden – der Ehemann hatte die Sachen zunächst in der Garage versteckt und dann entsorgt. Am 24. Februar kümmerte er sich schon um den Hausverkauf.
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/wiesbaden-das-oberlandesgericht-laesst-anklage-gegen-den-ehemann-von-britta-beauvais-zu_14953725.htm (Archiv-Version vom 27.01.2015)