vor prozessauftakt neuer artikel in der lvz:
http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-leipzig/fall-jasmin-mutmasslicher-moerder-kuendigt-erklaerung-an-prozessauftakt-am-freitag-in-leipzig/r-polizeiticker-leipzig-a-265504.htmlLeipzig. Der mutmaßliche Mörder von Jasmin K. (19) will sich zu Prozessbeginn erklären. Das kündigte der Strafverteidiger Rainer Wittner an, der Sebastian S. (24) bei dem am Freitag vor dem Leipziger Landgericht beginnenden Prozess betreut. Allerdings: „Sebastian S. selbst wird zunächst keine Fragen beantworten. Nach Anhörung der Zeugen könnte sich das gegebenenfalls ändern. Es gilt nach wie vor, was mehr als 20 Stunden Video-Vernehmung ergeben haben. Außerdem werde ich das, was er aufgeschrieben hat, im Gerichtssaal verlesen“, sagte Wittner gegenüber LVZ-Online.
Jasmin K. aus Elbisdorf (Kreis Leipzig) war am frühen Pfingstsonnabend verschwunden und am darauf folgenden Montagnachmittag tot aufgefunden worden. Die junge Frau war mit zwei Freunden – darunter Sebastian S. – zur Disco nach Frauendorf (Kreis Leipzig) gefahren und nicht nach Hause zurückgekehrt. . Eltern, Freunde, Nachbarn und Polizei hatten damals eine groß angelegte Suche gestartet. Die Spuren hatten schnell zu Sebastian S. geführt.
„Es stimmt, ich bin am Tode von Jasmin K. Schuld“, lässt Sebastian S. gegenüber LVZ-Online mitteilen, „für mich im Nachhinein unfassbar und unerklärlich. Ich kann den Angehörigen auch nicht erklären, wieso und warum es dazu gekommen ist.“ Und weiter: „Mir ist auch bewusst, dass mich eine hohe Haftstrafe erwartet.“ Zugleich bestreitet der 24-Jährige weiterhin sexuelle Absichten. Zum Tatzeitpunkt soll Sebastian S. erheblich unter Alkohol und Drogen gestanden haben, heißt es, später hatte er versucht, sich selbst umzubringen. Ein psychiatrisches Gutachten wird ihm wahrscheinlich eine volle Schuldfähigkeit attestieren.
Da es unterschiedliche Auslegungen zu dem Tatverlauf gibt, muss das Landgericht Leipzig klären, was in dieser Pfingstnacht genau vorgefallen ist. Momentan gibt es zwei Versionen, was selbst die Richter vor Prozessbeginn einräumen und von „nach Aktenlage möglichen unterschiedlichen Tatabläufen“ sprechen. Die Staatsanwaltschaft klagt Sebastian S. wegen Vergewaltigung und Mord aus niedrigen Beweggründen an – dagegen stehen die Aussagen des Angeklagten, die auf Totschlag hinauslaufen. .Im ersten Fall würde dies lebenslänglich bedeuten, im zweiten Fall eine mutmaßlich zweistellige Haftstrafe. Mit dem Urteil wird erst Ende Januar 2015 gerechnet.