emz schrieb:Wer eine Beziehungstat begangen hat, ist nicht zwangsläufig für die gesamte Menschheit gefährlich.
Alles in Ordnung, prinzipiell sehe ich das ähnlich. Aber warum warnen sie dann so ausdrücklich vor ihm, dass er gefährlich ist? Und dass damals nix passiert ist, verbuche ich unter "Glück". Genauso wie für den Ausflug jetzt. So harmlos scheint er ja nicht zu sein.
Und wenn man unbegleitet Ausgang haben darf, warum ist man dann überhaupt in der geschlossenen Abteilung untergebracht? Weil er so die Strafe absitzt? Heißt also "geschlossene" nicht, man darf nicht mehr auf die Menschheit alleine losgelassen werden oder aus Selbstschutz nicht raus? Heißt es also, er hat aufgrund seiner psychischen Probleme Vorteile gegenüber einem "normalen" Straftäter, der wegen Totschlag einsitzt und keinen Ausgang bekommt? Obwohl er gefährlicher als ein "normaler" Totschläger mit Beziehungstat eingestuft wird?
Na dann: Hut ab. Das Prinzip verstehe ich leider nicht. Liegt wahrscheinlich an mir. Gruß, puntanorte