Ich versuche, auf Basis des BGH-Urteils und Aktenzeichen XY mal ein paar Daten zusammenzufassen.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=46bffa5d21acfe2d6254efc031971a9f&nr=105819&pos=1&anz=2 https://www.zdf.de/gesellschaft/aktenzeichen-xy-ungeloest/xy555-fall6-vermisste-mmc-100.htmlTV lebte von 1995 - 2007 fast ausschließlich in Portugal
dort begangene Taten: Einbruchdiebstahl, Rauschgifthandel
2 Vorstrafen wegen sexuellem Missbrauch an Mädchen
2. September 2005
Portugal - Praia da Luz
Tat: "schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung"
Urteil: 16. Dezember 2019 - Braundschweig
vor dem 06. Oktober 2011
Ort unbekannt
Tat(en): "Handelstreiben mit Betäubungsmitteln"
Urteil: 06. Oktober 2011 - Niebüll
vor Anfang des Jahres 2016
Ort unbekannt
Tat: "sexueller Missbrauch eines Kindes"
Urteil: Anfang 2016 - Hannover (?)
22. Juni 2017 Übergabe des TV an Deutschland
Vollstreckung des Urteils wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes
31. August 2018 Entlassung des TV
18. - 19. September 2018
Ausreise des TV über die Niederlande nach Italien
27. September 2018:
Festnahme des TV in Italien aufgrund eines europäischen Haftbefehls
18. Oktober 2018
Übergabe des TV an Deutschland
Vollstreckung des Urteils wegen Handelstreiben mit Betäubungsmitteln
23. Juli 2019 bis 11. Februar 2020
TV ist aufgrund Vergewaltigung aus 2005 in U-Haft
12. Februar 2020
Haftantritt des TV - Vollstreckung Gesamtfreiheitsstrafe Vergewaltigung und Handeslstreiben mit Betäubungsmitteln
Für die, die gerade nicht das gesamte BGH-Urteil durchlesen möchten: die Vollstreckung(en) haben sich teilweise hingezogen, da in einigen Fällen die portugiesische Vollstreckungsbehörde zustimmen musste.