Todesfall Anton Koschuh
20.11.2013 um 19:38[...Dort legen Sie die Fahrkarte vor und bitten um eine Rücknahme der Fahrkarte wegen Nichtbenutzung. Ist diese bar bezahlt, so benötigt man keine weiteren Unterlagen außer diesem Fahrschein. Dann gibt es auch sofort Bargeld zurück. Sollten Sie eine Kredit- der ec-Karte genutzt haben, so müssen Sie die Karte mitnehmen, mit der Sie ursprünglich bezahlt haben.1
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin prüft den Fahrschein auf Nichtbenutzung und füllt mit Ihnen zusammen das Formular aus. Dabei handelt es sich nur um eine einzige DIN-A4-Seite für die Fahrpreiserstattung Deutsche Bahn. Diese ist binnen weniger Minuten ausgefüllt. Dann gibt es unmittelbar eine Erstattung des Preises in bar (bei ursprünglicher Barzahlung) oder eine Gutschrift auf die Karte, mit der ursprünglich bezahlt worden ist...]
[...
Für die Buchung eines Sitzplatzes, der dann auch garantiert wird, ist kein Umtausch möglich. Denn die Reservierung wird durchgeführt und die Leistung gilt als erbracht. Hier wird dann ggf. nur der eigentliche Fahrpreis zurückgezahlt. Außerdem gibt es einige supergünstige Fahrscheine, die nicht erstattet werden. Länder- und Schöne Wochenend-Tickets des Nahverkehrs werden deshalb grundsätzlich nicht erstattet..]
http://www.helpster.de/fahrpreiserstattung-deutsche-bahn-so-funktioniert-s_19924
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Ich denke, das ist der relevantere Teil!.. eine Gutschrift auf die Karte, mit der ursprünglich bezahlt wurde.
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin prüft den Fahrschein auf Nichtbenutzung und füllt mit Ihnen zusammen das Formular aus. Dabei handelt es sich nur um eine einzige DIN-A4-Seite für die Fahrpreiserstattung Deutsche Bahn. Diese ist binnen weniger Minuten ausgefüllt. Dann gibt es unmittelbar eine Erstattung des Preises in bar (bei ursprünglicher Barzahlung) oder eine Gutschrift auf die Karte, mit der ursprünglich bezahlt worden ist...]
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Für die Buchung eines Sitzplatzes, der dann auch garantiert wird, ist kein Umtausch möglich. Denn die Reservierung wird durchgeführt und die Leistung gilt als erbracht. Hier wird dann ggf. nur der eigentliche Fahrpreis zurückgezahlt. Außerdem gibt es einige supergünstige Fahrscheine, die nicht erstattet werden. Länder- und Schöne Wochenend-Tickets des Nahverkehrs werden deshalb grundsätzlich nicht erstattet..]
http://www.helpster.de/fahrpreiserstattung-deutsche-bahn-so-funktioniert-s_19924
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Ich denke, das ist der relevantere Teil!.. eine Gutschrift auf die Karte, mit der ursprünglich bezahlt wurde.