lawine schrieb:ich glaube nciht, dass es gemacht würde.
erstens, weil die Krankenhäuser durch die erste Anfrage informiert sind, zweitens weil es äußerst unwahrscheinlich ist, dass er spurlos untertaucht um später in ein KH zu gehen.
und die ö. Krankenversicherung müsste zahlen, dies würde auf dem Verwaltungsweg zu Auffälligkeiten führen.
Tja, ich weiß nicht recht...
Ich kenne jemand mit (plötzlich aufgetretener) schizophrener Psychose (inkl. Paranoia), und da zeigt meine Erfahrung, dass irgendwie nichts mehr auszuschließen ist. Man kann verschiedene - bessere und schlechtere - Phasen durchmachen, Schübe bekommen, eine gewisse Krankheitseinsicht entwickeln, sich besser fühlen, einen „Rückfall“ erleiden...ich halte es durchaus für möglich, dass sich jemand mit einem ähnlichen Problem erst nach einiger Zeit in eine Einrichtung begibt bzw. dort landet. Wie gesagt: ausgehend von dem Fall, den ich persönlich kenne.
Die Person dachte anfangs auch nicht „oh, ich habe bestimmt eine Psychose mit Verfolgungswahn“ sondern fühlte sich real bedroht und meinte, sich verstecken zu müssen. Die Einsicht, medizinische Hilfe zu brauchen, kam erst nach einer Weile.
Und da gab es dann auch Situationen, die es eigentlich nicht geben sollte. Zum Beispiel hat die Person das KH verlassen, ohne Bescheid zu sagen (dachte plötzlich, auch dort nicht mehr sicher zu sein), ist zur Polizei um die „Bedrohung“ zu schildern - und wurde von den Beamten wieder weggeschickt, ohne dass überhaupt die Personalien aufgenommen wurden. Sie haben zwar richtig eingeschätzt, dass es ein Fall für den Psychiater und nicht für die Polizei ist - aber sie haben schlichtweg nicht überprüft, ob die Person gesucht wird oder z.B. vom KH als vermisst gemeldet wurde.