Mord an Jonny K
17.08.2013 um 09:49Jonny K.-Prozess: Haupttäter geht gegen Haftstrafe in Revision
Berlin (dpa) - Nach den Urteilen gegen sechs Schläger wegen der tödlichen Prügelattacke gegen den Berliner Jonny K. kommt der Fall vermutlich erneut vor Gericht. Der Anwalt des Haupttäters Onur U. (20) hat Revision eingelegt.
Die Haftstrafe von viereinhalb Jahren für den 20-Jährigen sei unangemessen hoch und das Urteil falsch, erklärte sein Anwalt Axel Weimann am Freitag. Es müsse überprüft werden, ob der Grundsatz »im Zweifel für den Angeklagten« eingehalten worden sei.
Das Berliner Landgericht hatte Onur U. am Donnerstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu der Jugendstrafe verurteilt. Er habe mit einem ersten Faustschlag gegen Jonny K. das Signal zu der Attacke gegeben. Damit muss er sich laut Gericht die weiteren Misshandlungen zurechnen lassen. Fünf Mittäter bekamen Haftstrafen bis zu zwei Jahren und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht sprach von einer Tat ohne jeden Anlass.
Laut dem Urteil konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob der Tod des jungen Berliners im Oktober 2012 in der Nähe des Alexanderplatzes durch den Faustschlag von Onur U., Tritte anderer oder durch den Sturz des Opfers auf das Straßenpflaster ausgelöst wurde. Der Ex-Boxer Onur U. hatte ausgesagt, er habe Jonny K. nicht angefasst, jedoch dessen Freund verprügelt.
Bis auf Onur U. sind die anderen Verurteilten im Alter zwischen 19 und 25 Jahren gegen Auflagen auf freiem Fuß, da das Urteil wegen der Revision noch nicht rechtskräftig ist. Onur U. sitzt weiter in Untersuchungshaft. Der dreimal vorbestrafte Mann ohne Beruf war nach der Attacke über Monate in der Türkei untergetaucht, bevor er sich den deutschen Behörden stellte.
Mit der Revision wird sich der Bundesgerichtshof befassen. Eine neue Beweisaufnahme gibt es dort nicht. Überprüft wird die rechtliche Bewertung des Urteils. Aus Justizkreisen hieß es, eine Entscheidung könne Monate dauern. Zunächst muss die ausführliche Urteilsbegründung des Landgerichts vorliegen.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20130815.1435.388001.html
Berlin (dpa) - Nach den Urteilen gegen sechs Schläger wegen der tödlichen Prügelattacke gegen den Berliner Jonny K. kommt der Fall vermutlich erneut vor Gericht. Der Anwalt des Haupttäters Onur U. (20) hat Revision eingelegt.
Die Haftstrafe von viereinhalb Jahren für den 20-Jährigen sei unangemessen hoch und das Urteil falsch, erklärte sein Anwalt Axel Weimann am Freitag. Es müsse überprüft werden, ob der Grundsatz »im Zweifel für den Angeklagten« eingehalten worden sei.
Das Berliner Landgericht hatte Onur U. am Donnerstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu der Jugendstrafe verurteilt. Er habe mit einem ersten Faustschlag gegen Jonny K. das Signal zu der Attacke gegeben. Damit muss er sich laut Gericht die weiteren Misshandlungen zurechnen lassen. Fünf Mittäter bekamen Haftstrafen bis zu zwei Jahren und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht sprach von einer Tat ohne jeden Anlass.
Laut dem Urteil konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob der Tod des jungen Berliners im Oktober 2012 in der Nähe des Alexanderplatzes durch den Faustschlag von Onur U., Tritte anderer oder durch den Sturz des Opfers auf das Straßenpflaster ausgelöst wurde. Der Ex-Boxer Onur U. hatte ausgesagt, er habe Jonny K. nicht angefasst, jedoch dessen Freund verprügelt.
Bis auf Onur U. sind die anderen Verurteilten im Alter zwischen 19 und 25 Jahren gegen Auflagen auf freiem Fuß, da das Urteil wegen der Revision noch nicht rechtskräftig ist. Onur U. sitzt weiter in Untersuchungshaft. Der dreimal vorbestrafte Mann ohne Beruf war nach der Attacke über Monate in der Türkei untergetaucht, bevor er sich den deutschen Behörden stellte.
Mit der Revision wird sich der Bundesgerichtshof befassen. Eine neue Beweisaufnahme gibt es dort nicht. Überprüft wird die rechtliche Bewertung des Urteils. Aus Justizkreisen hieß es, eine Entscheidung könne Monate dauern. Zunächst muss die ausführliche Urteilsbegründung des Landgerichts vorliegen.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20130815.1435.388001.html